Das Bundesministerium für Inneres

Bundesministerium für Inneres
© BMI/Gerd Pachauer

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist die Sicherheitsbehörde III. Instanz. Leiter ist der Bundesminister für Inneres, derzeit Mag. Gerhard Karner.

Das BMI ist zuständig für das Sicherheitswesen, die Staatsgrenzen und die Organisation des Dienstbetriebs der Bundespolizei. Personenstandsangelegenheiten, etwa das Namensrecht, (soweit diese nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind) und Staatsbürgerschaft gehören auch zum Aufgabenbereich.

Das BMI ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen verantwortlich und organisiert die innere Verwaltung in den Ländern. Außerdem regelt es Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.

Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen, sind ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des BMI, wie auch der Katastrophenschutz und alle Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium oder den Bundesländern zugewiesen sind.