Polizeisport
Plattform Sicherheit und Sport
Die Plattform „Sicherheit und Sport“ ist „die“ Strategie des Bundesministeriums für Inneres (BMI) rund um das Thema Sport. Da sich die Gewährleistung der Sicherheit im Sportsektor in den vergangenen Jahren zu einer der größten Herausforderungen für Sicherheits- und Justizbehörden entwickelt hat, bedarf es einer laufenden Analyse und Anpassung dieser Strategie an aktuelle Gefährdungsszenarien. Die zahlreichen Bedrohungen im Sport reichen von Gewalt und Terrorlagen bis hin zu Doping, Wettbetrug und Korruption. Die Plattform behandelt daher unter anderem Sicherheitsaspekte, Analysen zu Gefährdungsszenarien sowie sicherheitsbehördliche Aufgaben und deren Maßnahmen. Darüber hinaus bildet die Plattform „Sicherheit und Sport“ die Grundlage für die Intensivierung und Schaffung neuer Sicherheitskooperationen mit nationalen und internationalen Organisationen.
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Spitzensport
Spitzensportförderung im BMI
Spitzensportförderung im BMI ist als duales Förderungssystem aufgebaut und verbindet eine nachhaltige Berufsausbildung mit der Möglichkeit, Sport professionell auszuüben.
Spitzensportlerinnen und -sportlern wird einerseits eine fundierte Berufsausbildung und damit gleichzeitig eine soziale Absicherung abseits der sportlichen Karriere geboten, andererseits werden ihnen Förderungen für Training, Vorbereitungszeiten und Wettkämpfe gewährt.
Im Gegenzug präsentieren die Athletinnen und Athleten die Marke Polizei innen- und außenwirksam und vertreten dadurch das Bild einer leistungsstarken Polizei in Österreich.
Weiteres verpflichten sich Spitzensportlerinnen und –sportler
- zur Teilnahme bei offiziellen Anlässen (Ministerempfang, Veranstaltungen) und Kampagnen des BMI;
- zum sichtbaren und medienwirksamen Anbringen des Polizei-Sport-Logos bei öffentlichen Auftritten;
- zum aktiven Mitwirken am Medien- und Social Media-Konzept des BMI
- sowie zur Teilnahme an Sportmeisterschaften der Exekutive.
Polizeispitzensportlerinnen und -sportler
Aufnahmekriterien
Voraussetzungen für die Aufnahme in den BMI-Spitzensportkader
- Positiv absolviertes polizeiliches Aufnahmeverfahren
- Mitgliedschaft im nationalen Kader (A-, B- oder vergleichbarer Kader) einer vom BMI geförderten Sportart
- Erbringen der sportlichen Leistungen nach den BMI-Einstufungsrichtlinien
- Prognose der sportlichen Leistungsfähigkeit und -entwicklung
- Identifikation der Sportlerin oder des Sportlers mit der Exekutive
Gefördert werden besonders Einzelsportarten der Olympischen Spiele, Disziplinen mit Affinität zur Exekutive sowie Disziplinen mit hohem Ansehen und Interesse in der Bevölkerung. Der Nachwuchsförderung wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Bewerbung als Spitzensportlerin oder Spitzensportler und Auswahlverfahren
Die Aufnahme in das Spitzensportverzeichnis des BMI erfolgt mittels einer gesonderten Ausschreibung von Ausbildungsplätzen für Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Förderung des Spitzensports. Die Bewerbung ist bei der Abteilung I/C/11 (Sportangelegenheiten) des Bundesministeriums für Inneres einzubringen und hat insbesondere die sportlichen Erfolge der bisherigen Laufbahn, die sportliche Zielsetzung und ein Bekenntnis zum Polizeidienst zu enthalten. Anhand der von den Bewerberinnen und Bewerbern eingebrachten Anträge beurteilt die Spitzensport-Kommission die sportliche Leistungsfähigkeit und -entwicklung der Bewerberinnen und Bewerber, gewichtet nach den spezifischen Anforderungen für die Aufnahme in den Spitzensportkader.
Anschließend ist das Personalauswahlverfahrens VB/S zu absolvieren.
Ausbildung und Förderung als BMI-Spitzensportlerin oder -sportler
Die Ausbildung erfolgt in einer fünfjährigen Modul-Ausbildung in Graz oder Salzburg. Pro Kalenderjahr ist ein Monat Präsenzunterricht (Auswahl zwischen Frühjahr- oder Herbstmodul) zu absolvieren, und nach dem vierten und fünften Jahr erfolgen jeweils ein Praxismonat in einer Polizeiinspektion.
Nach Abschluss der Grundausbildung (Dienstprüfung) erfolgt die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis für den Exekutivdienst und eine Zuweisung zu einer Landespolizeidirektion (LPD).
Durch die Förderung mit Sonderurlaub, Trainingsstunden und Karenzurlaub ist es möglich, den Polizeiberuf mit der Spitzensportausübung auf höchstem Niveau zu kombinieren, da den nötigen Trainingsumfängen nachgekommen werden kann.
Alle Mitglieder des BMI-Spitzensportkaders haben jährlich einen Antrag auf Beibehaltung des Spitzensportstatus abzugeben. Basierend auf diesen Anträgen gibt die Spitzensportkommission eine Empfehlung über die Fortsetzung der Förderung ab.
Karriere nach dem Sport
Nach der Sportkarriere bietet die Polizei ein breites Spektrum an, um sich beruflich neu zu orientieren. Je nach Tätigkeitsfeld müssen unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen, beispielsweise Aufnahmeprüfungen oder Sonderausbildungen. Nachfolgend werden einige Tätigkeitsfelder des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Polizei kurz dargestellt.
- EKO Cobra / DSE
- See- und Stromdienst (Donaudienst)
- Polizeidiensthundeeinheit
- Flugpolizei
- Alpinpolizei
- Bundeskriminalamt
- Allgemeiner Verwaltungsdienst
- Laufbahnausbildung der Verwendungsgruppe E2a (dienstführender Bediensteter)
- Ausbildung für den leitenden Exekutivdienst (E1): Fachhochschule – Bachelor-Studiengang „Polizeiliche Führung“
- Fachhochschule- Master-Studiengang „Strategisches Sicherheitsmanagement“
Alumni-Club
Der Alumni-Club ist ein Netzwerk, das als Vereinigung ehemaliger, gegenwärtiger und zukünftiger Spitzensportlerinnen und -sportler eingerichtet wurde. Der Alumni-Club bietet seinen Mitgliedern einerseits eine Plattform zum Informations-, Ideen-, und Erfahrungsaustausch. Andererseits ist der Alumni-Club ein Mentoring Programm. In jeder Landespolizeidirektion wird eine Mentorin oder ein Mentor bestimmt. Diese fungieren gemeinsam mit der zuständigen Abteilung als Ansprechpartner für die Athletinnen und Athleten. Durch diesen persönlichen Kontakt wird neuen Spitzensportlerinnen und -sportlern der Einstieg in den Polizeiberuf erleichtert und sie werden über interne Abläufe, fachspezifische Fragestellungen usw. informiert.
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Leistungssport
Leistungssport ist ein wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale und internationale Höchstleistungen zu erzielen. Die sportliche Aktivität und der Trainingsumfang einer Leistungssportlerin oder eines Leistungssportlers gehen über das durchschnittliche Ausmaß des Breitensports hinaus und unterliegen höheren Leistungskriterien.
In Abgrenzung zum Spitzensport des BMI sind die sportliche Aktivität und der Trainingsumfang der Athletinnen und Athleten geringer und unterliegen weniger hohen Leistungskriterien.
Grundsätzlich werden Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betruer in „Berufsbezogene Sportarten“ (Sportarten mit einer besonderen Affinität zum Exekutivdienst) und „Sonstige Sportarten“ (Sportarten definiert durch die Bundessportorganisation SPORT AUSTRIA) gefördert. Auch Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen werden im Rahmen des Leistungssports gefördert.
Aufnahme
Die Aufnahme in den 113-Plätze starken BMI-Leistungssportkader der berufsbezogenen Sportarten und somit in das Leistungssportverzeichnis erfolgt auf Antrag des Österreichischen Polizeisportverbandes (ÖPolSV) oder von Amts wegen durch das BMI bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
- Erfüllung der Leistungskriterien der jeweiligen Sportart (können beim betreffenden Fachreferenten erfragt werden),
- Abschluss der polizeilichen Grundausbildung,
- Stellungnahme der zuständigen LPD und
- Zustimmung der zuständigen Abteilung im BMI.
Da die bei den sonstigen Sportarten geltenden Leistungskriterien nicht im gleichen Rahmen messbar sind, scheinen Angehörige dieser Sportarten nicht im Leistungssportverzeichnis auf. Hier erfolgt die Leistungseinschätzung und die damit verbundene Einberufung zu Sichtungs- bzw. Vorbereitungskursen und Wettkämpfen auf Vorschlag des Österreischischen Polizeisportverbandes (ÖPolSV) oder von Amts wegen durch die zuständige Abteilung im BMI.
Eine Aufnahme in den Leistungssportkader während der polizeilichen Grundausbildung ist nur möglich, wenn dadurch unter Einziehung des jeweiligen Bildungszentrums ein positiver Abschluss der Grundausbildung nicht gefährdet wird.
Kaderkapazitäten der berufsbezogenen Sportarten
Berufsbezogene Sportart |
Kaderkapazitäten |
Judo |
12 Plätze |
Laufen |
9 Plätze |
Leichtathletik |
7 Plätze |
Radsport |
12 Plätze |
Ringen |
6 Plätze |
Schießen Großkaliber |
8 Plätze |
Schießen Sportwaffe |
10 Plätze |
Schwimmen |
10 Plätze |
Ski Alpin |
13 Plätze |
Skibergsteigen |
3 Plätze |
Ski Nordisch |
13 Plätze |
Triathlon |
10 Plätze |
Gesamt |
113 Plätze |
Sonstige Sportarten (nicht abschließend)
- Eishockey
- Fußball
- Golf
- Handball
- Motorsport
- Sportkegeln
- Tennis
- Tischtennis
- Volleyball
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten der berufsbezogenen Sportarten
Leistungssportlerinnen oder Leistungssportler der berufsbezogenen Sportarten können für Trainings- und Wettkampfzwecke mit Sonderurlaub gefördert werden.
Den Leistungssportkadern der berufsbezogenen Sportarten werden zusätzlich jährlich fixe Stundenkontingente an Trainingstagen für dienstliche Trainingskurse zur Verfügung gestellt.
Vor Veranstaltungen wie unter anderem Polizei-Weltmeisterschaften, -Europameisterschaften, Bundespolizeimeisterschaften etc. dürfen für den bereits qualifizierten Leistungssportkader zusätzlich bis zu zwei dienstliche Vorbereitungskurse durchgeführt werden.
Nachwuchsförderung
Um eine kontinuierliche Nachwuchssportförderung sicherzustellen, können Bedienstete, die nicht im Leistungssportverzeichnis aufgenommen sind, ebenfalls zu Trainingskursen einberufen werden.
Fördermöglichkeiten der sonstigen Sportarten
Leistungssportlerinnen und -sportler der sonstigen Sportarten können zur Vorbereitung auf eine Veranstaltung wie unter anderem zu Polizei-Weltmeisterschaften, -Europameisterschaften, Bundespolizeimeisterschaften etc. zu maximal zwei Vorbereitungskursen auf Sonderurlaubsbasis entsendet werden.
Fördermöglichkeiten für Trainerinnen und Trainer, Fachreferentinnen und –referenten sowie sonstigem Personal
Die angeführten Förderungskontingente für Kurse und Teilnahme an Wettkämpfen, gelten analog für Trainerinnen und Trainer, Fachreferentinnen und -referenten
Fördermöglichkeiten von Sportlerinnen und Sportlern mit Beeinträchtigung
Körperlich oder geistig beeinträchtigte Bedienstete des BMI, die als Behindertensportlerinnen oder -sportler des BMI aufgenommen werden, können für Trainings- und Wettkampfzwecke mit Sonderurlaub gefördert werden.
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Kontakt
Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns unter:
BMI-I-C-11@bmi.gv.at oder +43 1 53126 5259
Bundesministerium für Inneres
Sportangelegenheiten
Modecenterstraße 22
1030 Wien