Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung - BAK
Das BAK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres. Es ist de lege organisatorisch außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angesiedelt und bundesweit zuständig für
- die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption,
- die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie
- die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen.
Korruption ist ein komplexes Phänomen und erfordert daher in der Bekämpfung einen ganzheitlichen Ansatz. Entsprechend dem gesetzlichen Grundauftrag folgt das BAK einem 4-Säulen-Modell:
- Prävention - umfasst unter anderem die Analyse von Korruptionsphänomenen und die Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
- Edukation - durch Informationsvermittlung, Aufklärung und Bildung von Problembewusstsein.
- Repression - im Sinne von sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
- Kooperation - mit nationalen und internationalen Einrichtungen, die im Bereich Korruptionsprävention und –bekämpfung tätig sind, sowie Austausch von „best practices“.
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