Veröffentlichungspflichten für Studien, Gutachten und Umfragen

Das Bundesministerium für Inneres veröffentlicht an dieser Stelle die gemäß der verfassungsgesetzlichen Transparenzpflicht des Art. 20 Abs 5 B-VG  alle ab dem 1.1.2023 beauftragten Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten.


Studien

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Gutachten

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Umfrage

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