Geschäftseinteilung
Bundesministerium für Inneres
© BKA/Andy Wenzel
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Hinweis:
Der Aufgabenbereich der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst wurde mit Wirksamkeit vom 3.3.2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär zur Besorgung übertragen.
Generalsekretär
Andreas Achatz, BA MA
© BMI/A. Tuma
Zusammenfassende Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres gehörenden Geschäfte gemäß § 7 Abs. 11 Bundesministeriengesetz.
Hinweis:
Die Interne Revision untersteht gem. § 7a Abs. 3 Bundesministeriengesetz fachlich unmittelbar dem Bundesminister.
Hinweis:
Die Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres, einschließlich des Chefärztlichen Dienstes, werden bei der Besorgung von Angelegenheiten auf dem Gebiet der Sicherheitsverwaltung gemäß § 6 Abs. 1 SPG funktionell als Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit tätig.
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025