Bundes-Stiftungs- und Fondsregister

Der Bundesminister für Inneres hat für alle Stiftungen und Fonds, die den Bestimmungen des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes unterliegen, ein Stiftungs- und Fondsregister zu führen und Auskünfte über die in diesem Register enthaltenen Angaben zu erteilen.

Darüber hinaus hat der Bundesminister für Inneres den aktuellen Stand des Namens, des Sitzes und der Adresse der Stiftung oder des Fonds sowie die Namen der Vertretungsorgane in einem elektronischen, öffentlichen Verzeichnis einsehbar zu machen.

Dieses öffentlich einsehbare Verzeichnis, das regelmäßig aktualisiert wird, können Sie über den unten stehenden Link aufrufen.

Anmerkungen:

  • Die für Stiftungen und Fonds zuständigen Behörden haben alle Angaben, die in das Stiftungs- und Fondsregister aufzunehmen sind, dem Bundesminister für Inneres zu übermitteln.
  • Das Verzeichnis der im Stiftungs- und Fondsregister eingetragenen Stiftungen und Fonds wird monatlich aktualisiert.
  • Das öffentlich einsehbare Verzeichnis der im Stiftungs- und Fondsregister des BMI eingetragenen Stiftungen und Fonds ist von der Auskunftserteilung über die im Stiftungs- und Fondsregister enthaltenen Angaben zu unterscheiden. Gegen Nachweis der Identität  kann jedermann in das Stiftungs- und Fondsregister Einsicht nehmen sowie Abschriften und Auszüge von den Eintragungen und Urkunden verlangen.


letzte Aktualisierung: 29.2.2024