Der Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesminister für Inneres
Der Rechtsschutzbeauftragte (RSB) beim Bundesminister für Inneres ist gemäß § 91a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden berufen. Ihm obliegt die Überprüfung verschiedener sicherheitspolizeilicher Ermittlungsmaßnahmen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.
Gemeinsames Merkmal dieser der Kontrolle des RSB unterliegenden Maßnahmen ist, dass die Betroffenen zumindest zunächst keine Kenntnis von ihnen erlangen, weshalb sie selbst kein Rechtsmittel dagegen erheben können. Die dadurch entstehende Rechtsschutzlücke wird durch die unabhängige Kontrolle des RSB geschlossen.
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Die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten
Gemäß § 91a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden beim Bundesminister für Inneres ein Rechtsschutzbeauftragter (RSB) mit der erforderlichen Anzahl von Stellvertretern (derzeit fünf) eingerichtet. Bei der Besorgung der ihnen auf dem Gebiet der Sicherheitspolizei zukommenden Aufgaben sind der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter unabhängig und weisungsfrei.
Zur Absicherung dieser Unabhängigkeit sind strenge Ernennungserfordernisse, weitreichende Ausschlussgründe und ein qualifiziertes Bestellungsverfahren vorgesehen:
Zum Rechtsschutzbeauftragten bzw. zu seinen Stellvertretern dürfen gemäß § 91b Abs. 1 SPG nur Personen bestellt werden, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Grund- und Freiheitsrechte aufweisen und die mindestens fünf Jahre in einem Beruf tätig waren, für den der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften Berufsvoraussetzung ist. Ferner muss es sich gemäß § 91a Abs. 2 SPG zumindest bei einem Stellvertreter um eine Person handeln, die als Richter oder Staatsanwalt mindestens zehn Jahre tätig war. Nicht bestellt werden dürfen aktive Richter, Staats- und Rechtsanwälte sowie andere Personen, die vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen ausgeschlossen sind.
Der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter werden gemäß § 91a Abs. 2 SPG vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der drei Präsidenten des Nationalrates sowie der Präsidenten des VfGH und des VwGH auf die Dauer von zehn Jahren bestellt, wobei Wiederbestellungen unzulässig sind.
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Rechtsschutzbeauftragter und Stellvertreter
Der seit 1. Juli 2021 als Rechtsschutzbeauftragter beim Bundesminister für Inneres amtierende Rechtsschutzbeauftragte, Generalprokurator i. R. Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy, wurde mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 23. Juni 2021 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Als Stellvertreter fungieren: Dr. Beate Stolzlechner-Hanifle; sie wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2022 für die Dauer von zehn Jahren bestellt. Erster Generalanwalt i. R. Dr. Wilfried Seidl; er wurde gleichfalls mit Wirkung vom 1. Februar 2022 für die Dauer von zehn Jahren bestellt; ao Univ.-Prof. i.R. Dr. Ursula Medigovic, sie wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2021 für die Dauer von fünf Jahren bestellt; ao Univ.-Prof. Dr. Lamiss Khakzadeh, sie wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2022 für die Dauer von zehn Jahren bestellt; sowie Assoz. Prof. Mag. Dr. Farsam Salimi, Privatdoz., er wurde gleichfalls mit Wirkung vom 1. Februar 2022 für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Generalprokurator i. R. Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien; 1972 Doktorat der Rechtswissenschaften; 1972 bis 1975 Richteramtsanwärter; 1975 Richter am BG Korneuburg; 1975 Richteramtsprüfung; 1976 bis 1987 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien; 1988 bis 1991 Staatsanwalt bzw. Ministerialrat im Bundesministerium für Justiz, zuletzt Leiter der Legislativabteilung für formelles Strafrecht; ab 1991 Stellvertreter des Leiters der Generalprokuratur; ab 2006 Erster Stellvertreter des Leiters der Generalprokuratur; 2012 bis 2013 Leiter der Generalprokuratur (Generalprokurator); 2009 Verleihung des Berufstitels Professor; 2011 bis 2014 Lehrbeauftragter an der Universität Wien; 2016 bis 2021 stellvertretender Rechtsschutzbeauftragter beim Bundesminister für Inneres. Seit 2021 Rechtsschutzbeauftragter beim Bundesminister für Inneres.
Dr. Beate Stolzlechner-Hanifle
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg; Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Salzburg; Forschungsauftrag Republikflucht am Institut für Ostrecht; Geschäftsführerin des Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES); seit 2000 stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesminister für Inneres.
Erster Generalanwalt i. R. Dr. Wilfried Seidl
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien; 1975 Doktorat der Rechtswissenschaften; bis 1976 rechtskundiger Beamter der Bundespolizeidirektion Wien; 1976 bis 1979 Richteramtsanwärter; bis 1982 Richter, zunächst am OLG Wien, dann am LG Eisenstadt; 1980 bis 1992 Staatsanwalt, zunächst bei der StA Eisenstadt, ab 1990 beim BMJ; ab 1992 Oberstaatsanwalt bei der OStA Wien; 1999 Stellvertreter des Generalprokurators; 2012 Erster Stellvertreter des Generalprokurators; seit 2017 stellvertretender Rechtsschutzbeauftragter beim Bundesminister für Inneres.
Ao Univ.-Prof. i.R. Dr. Ursula Medigovic
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien; 1975 Doktorat der Rechtswissenschaften; ab 1977 Universitätsassistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, seit 2001 ao. Universitätsprofessorin an der Universität Wien für Strafrecht und Kriminologie; 2004 bis 2010 Universitätsprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz; 2010 Rückkehr an die Universität Wien als Dozentin für Strafrecht und Kriminologie; seit 2021 stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesminister für Inneres.
Ao Univ.-Prof. Dr. Lamiss Khakzadeh
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck; 2000 Doktorat der Rechtswissenschaften; 2000 bis 2006 Universitätsassistentin am Institut für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Politikwissenschaft der Universität Innsbruck; 2006 bis 2010 Assistenzprofessorin; seit 2010 ao. Universitätsprofessorin an der Universität Innsbruck; seit 2022 stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesminister für Inneres.
Assoz. Prof. Mag. Dr. Farsam Salimi, Privatdoz.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, 2009 Doktorat der Rechtswissenschaften; 2005 bis 2006 Rechtsanwaltsanwärter; 2006 bis 2009 Universitätsassistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien; 2009 bis 2011 Referent des Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesminister für Inneres, 2011 bis 2015 Universitätsassistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, seit 2008 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Wiener Neustadt; seit 2011 Projektleiter im ALES; 2015 bis 2019 Assistenzprofessur am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, seit 2019 assoziierter Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien; seit 2022 stellvertretender Rechtsschutzbeauftragter beim Bundesminister für Inneres.
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Kontakt
Die Geschäftsstelle des Rechtsschutzbeauftragten ist in der Abteilung III/A/7 der Sektion III-Recht des BMI angesiedelt.
Referenten:
Mag. Filip Pavlov
Abteilung III/A/7
Mag. Jahn Shaheed
Abteilung III/A/7
Mag. David Auer, BA, LL.M
Abteilung III/A/7
Sekretariat:
Martina Eigner
Abteilung III/A/7
Jenifer Wöger
Abteilung III/A/7
Geschäftsstelle:
Büro des Rechtsschutzbeauftragten beim
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 53126 3216
Fax.: +43 (0)1 53126 3178
Mail: RSB@bmi.gv.at
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