EU-Förderungen
Willkommen auf den Informationsseiten des BMI zu den EU-Förderungen.
Mit Auslaufen des Finanzrahmens 2014-2020 laufen auch die Rechtsgrundlagen aller EU-Förderprogramme aus der Finanzierungsperiode 2014-2020 aus. Im Finanzrahmen 2021-2027 wurden die Förderprogramme im Bereich Inneres von zwei auf drei Förderprogramme erweitert:
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, der Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung werden durch das Bundesministerium für Inneres verwaltet.
Mit Auslaufen des Finanzrahmens 2007-2013 liefen auch die Rechtsgrundlagen aller EU-Förderprogramme aus. Im Finanzrahmen 2014-2020 wurden die Förderprogramme im Bereich Inneres völlig neu strukturiert und von sechs auf zwei Förderprogramme reduziert:
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und der Fonds für die innere Sicherheit werden durch das Bundesministerium für Inneres verwaltet.
Seit 2007 fördert die EU mit dem Programm "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (SOLID)" Maßnahmen in den Bereichen Integration, Grenzschutz, Flüchtlingshilfe und Rückkehrförderung in allen Mitgliedstaaten.
Dieses Programm "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" bestand aus vier einzelnen Instrumenten (zur Errichtung von vier "Fonds"), die jeweils einem der vier Politikbereiche entsprachen:
Der Außengrenzenfonds, der Europäische Rückkehrfonds und der Europäische Flüchtlingsfonds werden durch das Bundesministerium für Inneres verwaltet.
Bis 28. Februar 2014 war das Bundesministerium für Inneres auch für die Umsetzung des Europäischen Integrationsfonds (EIF) zuständig, mit 1. März 2014 wechselte diese Zuständigkeit in das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten . Mit 29. Jänner 2020 wechselte diese Zuständigkeit in das Bundeskanzleramt .