Sicherheitsbericht
Die Bundesregierung ist gemäß § 93 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet, dem National- und dem Bundesrat jährlich den Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der Sicherheitsbericht enthält einen Bericht über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes im abgelaufenen Jahr, der über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, der Sicherheitsakademie und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Aufschluss gibt.
Über diese Verpflichtungen hinaus sollen mit dem Sicherheitsbericht die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI im Dienste der Österreicherinnen und Österreicher dargestellt werden. Er ist aber auch Grundlage für einen Blick auf die Herausforderungen, die das BMI bzw. die Polizei beschäftigen.
Der Sicherheitsbericht ist zudem ein wichtiges Element des Managementkreislaufes des BMI. Dieser startet mit der strategischen Planung zur Ressortstrategie. Darauf baut die Budgetplanung auf, die mit den Controllingberichten operativ gesteuert wird. Mit dem Sicherheitsbericht, dem strategischen Leistungsbericht des BMI, findet der Kreislauf seinen Abschluss.
Berichte nach Jahrgängen |
Sicherheitsbericht 2022
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Sicherheitsbericht 2021
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Sicherheitsbericht 2020
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Sicherheitsbericht 2019
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Sicherheitsbericht 2018
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Sicherheitsbericht 2017
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Sicherheitsbericht 2016
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Sicherheitsbericht 2015
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Sicherheitsbericht 2014
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Sicherheitsbericht 2013
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Sicherheitsbericht 2012
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Sicherheitsbericht 2011
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Sicherheitsbericht 2010
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Sicherheitsbericht vor 2010
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Letzte Aktualisierung: 21. November 2024