ID Austria
Allgemeines
Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
ID Austria hat am 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur und Bürgerkarte abgelöst; Bestehende Handy-Signaturen können einfach auf eine ID Austria mit Basisfunktionalität bzw. eine ID Austria mit Vollfunktion (inkl. digitaler Ausweise) umgestellt werden. Die Umstellung auf die Vollfunktion ist nur möglich, wenn die Handy-Signatur behördlich registriert wurde.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis
Bitte beachten Sie, dass mit der Umstellung von der Handysignatur auf die ID Austria die Gültigkeitsdauer der Handysignatur/ID Austria nicht verlängert wird.
Die Verlängerung können Sie hier durchführen A-Trust: ID Austria verlängern
Behörden
Grundsätzlich erhalten österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Ihre ID Austria im Zuge der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei den Passbehörden und ermächtigten Gemeinden (siehe Registrierungsbehörden auf oesterreich.gv.at ).
Unabhängig von einem Dokumentantrag erhalten österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die ID Austria bei den folgenden Behörden:
- Passbehörden
- Zur Entgegennahme von Passanträgen ermächtigte Gemeinden Ihres Wohnsitzes
- Dienststellen des Finanzamtes Österreich (nachstehend angeführt)
- Landespolizeidirektionen
Ausländische Staatsangehörige erhalten die ID Austria bei den folgenden Behörden:
- Dienststellen des Finanzamtes Österreich (nachstehend angeführt)
- Landespolizeidirektionen
Dienststellen des Finanzamts Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Ministerien
Weiters sind folgende Ministerien berechtigt die ID Austria zu registrieren.
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Inneres für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und im Zuge von Amtstagen
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für Angehörige des Gesundheitssektors
Militärkommanden in Österreich
- Registrierung im Zuge der Stellung bzw. für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen