Niederlassung in Österreich
Überblick
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt den Aufenthalt von Fremden in Österreich, die sich längerfristig in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen. Fremde sind alle Personen, die nicht Österreicher sind. Grundsätzlich ist das NAG anwendbar ab einem geplanten Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Für den Aufenthalt bis zu sechs Monaten ist in der Regel ein Visum erforderlich. Staatsangehörige bestimmter Staaten können sich für eine bestimmte Zeit auch visumfrei in Österreich aufhalten. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden sie unter Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen .
Das NAG regelt das Aufenthaltsrecht für EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen, Schweizer und Schweizerinnen und deren Angehörigen ab einem geplanten Aufenthalt von mehr als drei Monaten. Die jeweiligen Rechte ergeben sich das sich aus den europarechtlichen Bestimmungen und heißen daher unionsrechtliche Aufenthaltsrechte. Der Überbegriff all dieser Aufenthaltsrechte ist: Dokumentationen.
Geregelt wird im NAG auch das Aufenthaltsrecht für alle anderen Fremden. Diese werden im NAG als Drittstaatsangehörige bezeichnet. Sie erhalten Aufenthaltstitel.
Die Voraussetzungen zur Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstitel und Dokumentationen finden sich im NAG. Diese Seite gibt einen Überblick über diese Bestimmungen.
Hinweis
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben. Nur diese Behörde kann Ihnen eine Auskunft zum Stand des Verfahrens geben.
Für allgemeine Fragen zum Themenkreis Einreise und Visa in Österreich (Visa – geplanter Aufenthalt bis sechs Monate) können Sie sich an unsere Hotline wenden: +43-1-53126-3557 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Für allgemeine Fragen zum Niederlassungsrecht in Österreich (Aufenthaltstitel – geplanter Aufenthalt über sechs Monate) können Sie sich an unsere Hotline wenden: +43-1-53126-2744 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Falls die Leitung besetzt ist, bitten wir um Ihr Verständnis. Wir sind bemüht alle Anfragen zu beantworten, doch kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen.
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Muster der Aufenthaltstitel und Dokumentationen
- ab 01.03.2024 (pdf, 2,8 MB)
- ab 01.10.2023 (pdf, 5,6 MB)
- ab 01.10.2022 (pdf, 2,4 MB)
- ab 01.03.2021 (pdf, 4,6 MB)
- ab 01.01.2021 (pdf, 4,5 MB)
- ab 01.07.2020 (pdf, 4,1 MB)
- ab 01.09.2018 (pdf, 2,9 MB)
- ab 01.10.2017 (pdf, 2,9 MB)
- ab 09.10.2014 (pdf, 3,2 MB)
- ab 01.01.2014 (pdf, 2,6 MB)
- ab 01.07.2011 (pdf, 5,5 MB)
- vom 01.01.2006 bis 30.6.2011 (pdf, 6,7 MB)
- Bewilligungen nach dem FrG 1997 und Aufenthaltsgesetz (pdf, 1,8 MB)
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Links
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