Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ)
Die zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ergibt sich einerseits aus den in der Bundesverfassung festgehaltenen Assistenzleistungen des Bundesheeres (vgl. Art 79 Abs 2 B-VG), andererseits aus den entsprechenden Textstellen der Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS), der Teilstrategie Innere Sicherheit (TIS), der Teilstrategie Verteidigungspolitik (TVP) und der Sicherheitsdoktrin des BMI.
Die ZMZ wird in der ÖSS als wichtiges Element zur Auftragserfüllung im In- und Ausland angesehen. Darüber hinaus werden im Kapitel „Allgemeine Empfehlungen“ Punkte aufgezählt, welche gemeinsam von den zivilen und militärischen Akteuren umgesetzt werden sollen, etwa die Erarbeitung des gesamtstaatlichen Lagebildes, auf dessen Grundlage eine verstärkte Kooperation und Koordination der Ressorts bei der Planung, Umsetzung und Bewertung sicherheitsrelevanter Maßnahmen im In- und Ausland anzustreben ist.
Die Sicherheitsdoktrin, welche die TIS ergänzt, nennt hinsichtlich der ZMZ folgende politisch-strategischen Ziele:
- Die Fähigkeiten zum Zusammenwirken der Kräfte der inneren Sicherheit mit den Kräften des Österreichischen Bundesheeres sollen weiter verbessert werden, um eine optimale Bewältigung künftiger Aufgaben zu gewährleisten, die sich aus der österreichischen Bundesverfassung sowie darauf aufbauenden sicherheitspolitischen Dokumenten ergeben.
- Die Assistenzfähigkeiten unseres Bundesheeres sollen erhalten und entsprechend weiterentwickelt werden.
- Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist zu vertiefen und an die geänderten Herausforderungen anzupassen.
- Den Sicherheitsbehörden kommt im Rahmen ihrer Zuständigkeit als assistenzanfordernde Behörden besondere Bedeutung in der zivil-militärischen Zusammenarbeit zu.
Sowohl in der TIS als auch in der Sicherheitsdoktrin finden sich eigene Handlungsfelder mit dazugehörigen Maßnahmen betreffend die ZMZ.
Weiters gibt es verschiedene Verwaltungsabkommen zwischen dem BMI und dem BMLVS. Diese sollen Synergien zur Kostensenkung schaffen. Diese Abkommen betreffen etwa die Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsakademie des BMI und der Landesverteidigungsakademie oder die Durchführung von Impfungen für Bedienstete des BMI in militärischen Krankenanstalten.