Zentrales Melderegister - ZMR
Bundesministerium für Inneres - Abteilung IV/DDS/9
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abteilung IV/DDS/9 des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ausschließlich der technische Betreiber des ZMR ist. Für Anträge oder Fragen betreffend Wohnsitzmeldungen im ZMR, sind die Meldebehörden Österreichs zuständig. Das BMI kann diesbezügliche Anfragen (unabhängig ob telefonisch, per Fax oder via E-Mail) nicht behandeln. Eine Liste der Meldebehörden Österreichs finden Sie auf oesterreich.gv.at.