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UKRAINE

Schutz für Flüchtende aus der Ukraine verlängert

Die Bundesregierung hat am 21. Dezember 2022 im Ministerrat die Verordnung für temporären Schutz für aus der Ukraine Geflüchtete bis März 2024 verlängert. Die Europäische Kommission gab vor Kurzem die Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts bekannt.

Im März 2022 wurde erstmals die Richtlinie für temporären Schutz in Kraft gesetzt, die einen Aufenthalt und die Registrierung in Österreich für mehr als 90.000 Kriegsvertriebene aus der Ukraine ermöglichte. Der rechtmäßige Aufenthalt für Ukrainerinnen und Ukrainer wird in Österreich mit einem Ausweis für Vertriebene dokumentiert. Durch Verordnung der Bundesregierung wurde am 21. Dezember 2022 festgelegt, dass die Gültigkeitsdauer dieser Ausweise bis März 2024 bestehen bleibt.

Die Europäische Kommission gab bereits bekannt, dass das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Kriegsvertriebene aus der Ukraine ebenfalls bis zumindest Ende März 2024 weiterbestehen wird.

Ausweis für Vertriebene

Die zuständige Behörde für die Ausweise für Vertriebene ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Sobald auch die Zustimmung durch den Hauptausschuss des Nationalrates erfolgt ist und die Verordnung in Kraft tritt, wird das BFA in Zusammenarbeit mit der österreichischen Staatsdruckerei allen Personen, die in Österreich als Vertriebene aus der Ukraine registriert sind und über einen aufrechten Wohnsitz verfügen, automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.

Seit März 2022 wurden knapp 88.900 Ausweise ausgestellt. Ungefähr 56.000 Kriegsvertriebene aus der Ukraine befinden sich in Österreich derzeit in Grundversorgung. Im Zentralen Melderegister sind mehr als 67.000 ukrainische Kriegsvertriebene erfasst.

Schutz für Flüchtende aus der Ukraine verlängert
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 22266 vom Donnerstag, 22. Dezember 2022, 10:30 Uhr
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