Parteien, die Landeswahlvorschläge eingebracht haben
Am 2. August 2024, 17.00 Uhr, war der letztmögliche Zeitpunkt für die Einbringung von Landeswahlvorschlägen bei den einzelnen Landeswahlbehörden.
Bis zum angeführten Zeitpunkt haben laut den vorliegenden Sofortmeldungen der Landeswahlbehörden nachstehende wahlwerbende Gruppen in allen Landeswahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht (die Kurzbezeichnungen stehen in der rechten Spalte):
Wahlvorschläge, alle Landeswahlkreise
Wahlwerbende Gruppe |
Kurzbezeichnung |
Karl Nehammer – Die Volkspartei |
ÖVP |
Sozialdemokratische Partei Österreichs |
SPÖ |
Freiheitliche Partei Österreichs |
FPÖ |
Die Grünen – Die Grüne Alternative |
GRÜNE |
NEOS - Die Reformkraft für dein neues Österreich |
NEOS |
Die Bierpartei |
BIER |
Keine von denen |
KEINE |
Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus |
KPÖ |
Liste Madeleine Petrovic |
LMP |
Die Parteibezeichnungen sind, sofern sich diese nicht auf im Nationalrat vertretene wahlwerbende Parteien beziehen, in alphabethischer Reihenfolge angeführt.
Weiters haben nachstehende wahlwerbende Gruppen in einzelnen Landeswahlkreisen Landeswahlvorschläge eingebracht:
im Burgenland:
Wahlvorschlag, Landeswahlkreis Burgenland
Wahlwerbende Gruppe |
Kurzbezeichnung |
Liste GAZA - Stimmen gegen den Völkermord |
GAZA |
DIE GELBEN |
BGE |
in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
Wahlvorschlag, Landeswahlkreise Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
Wahlwerbende Gruppe |
Kurzbezeichnung |
Liste GAZA - Stimmen gegen den Völkermord |
GAZA |
MFG - Österreich Menschen - Freiheit - Grundrechte |
MFG |
in Salzburg:
Wahlvorschlag, Landeswahlkreis Salzburg
Wahlwerbende Gruppe |
Kurzbezeichnung |
MFG - Österreich Menschen - Freiheit - Grundrechte |
MFG |
In der Zusammenstellung sind nur jene wahlwerbenden Gruppen angeführt, die dem Anschein nach einen rechtskonformen Wahlvorschlag eingebracht haben.
Die Landeswahlbehörden werden die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge spätestens am 8. August 2024 veröffentlichen. Die Reihenfolge der jeweiligen Veröffentlichung ist dann ausschlaggebend für die Reihung der Parteibezeichnungen auf den einzelnen Stimmzetteln.