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NIS2-Begutachtungsverfahren gestartet

Die Regierung hat am 3. April 2024 das Cybersicherheitsgesetz zur europäischen NIS2-Verordnung in Begutachtung geschickt.

Die EU-Richtlinie NIS2 reguliert, wie sich für das Funktionieren des Staates relevante Unternehmen auf potenzielle Cyberattacken vorbereiten bzw. mit Cybercrime-Vorfällen umgehen müssen. Sie betrifft sowohl Gebietskörperschaften als auch Vereine und allen voran tausende Unternehmen. Das entsprechende Gesetz, das bis Oktober 2024 umgesetzt werden muss, hat die Bundesregierung am 3. April 2024 in Begutachtung geschickt. Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowie Einrichtungen des Bundes müssen demnach künftig bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen vornehmen und Vorfälle in der IT-Sicherheit melden.

Zentrale Ansprechstelle

Mit dem Cybersicherheitsgesetz sollen einheitliche Sicherheitsstandards geschaffen werden. Ziel sei es, die Netzsicherheit und Widerstandsfähigkeit von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu erhöhen sowie die Reaktionszeit auf Cyberangriffe zu verkürzen, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Für die betroffenen rund 3.000 bis 4.000 Unternehmen, Gebietskörperschaften und Vereine bedeuten die Vorgaben zusätzlichen Aufwand. Das Innenministerium wolle diese darauf bestmöglich vorbereiten und unterstützen, betonte der Minister. Daher sei im Innenministerium eine Servicestelle für Cybersicherheit eingerichtet worden. Im vergangenen Jahr wurde zudem ein Einbindungsprozess mit der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer sowie den Bundesländern gestartet. Ziel sei es gewesen, keine überschießende Regelung (sogenanntes "Golden Plating") ins Gesetz zu schreiben, um die Vorgaben so praxistauglich wie möglich zu machen, sagte Karner. Die Begutachtungsphase für das Netz- und Informationssicherheitsgesetz dauert vier Wochen.

Symbolfoto.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 26762 vom Mittwoch, 3. April 2024, 14:48 Uhr
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