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Sektionschef Mathias Vogl zum Start der neuen Ermittlungs- und Beschwerdestelle

Um Vorwürfe gegen Exekutivbedienstete rasch aufklären zu können, richtete das Innenministerium die "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" im BAK ein, die am 22. Jänner 2024 ihren Betrieb aufnimmt.

Am 22. Jänner 2024 wird die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) als Abteilung 4 des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ihre Arbeit aufnehmen.

Die EBM wird bundesweit und ausschließlich für die Ermittlungen und Erhebungen bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten sowie bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

Neben Kriminalpolizistinnen und -polizisten, denen nach der Strafprozessordnung die Ermittlungskompetenz zukommt, werden in der EBM auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderem Fachwissen, etwa über Psychologie, Menschenrechte oder Soziologie, tätig sein. Damit werden Ermittlungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und Analysen unter Einbeziehung besonderer Fachkunde vorgenommen werden können.

Ein unabhängiger und weisungsfreier Beirat wird begleitend die strukturelle Kontrolle über die Tätigkeit EBM wahrnehmen und diesbezüglich Empfehlungen geben.

Die EBM wird bei ihren Ermittlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben spezielle bewährte Strukturen der Landespolizeidirektionen, wie insbesondere Tatortgruppen oder die besonderen Ermittlungsteams, die bislang Zwangsmittelanwendungen mit Todesfolge oder unter besonderen Umständen ermittelt haben, anlassbezogen heranziehen.

Als neue Einrichtung wird die EBM gerade zu Beginn mit Aufmerksamkeit rechnen müssen. Wie auch bei bislang vom BAK geführten sensiblen polizeiinternen Ermittlungen wird das BAK alles daran setzen, diese professionell, umfassend und rasch zu führen.

Kontakt:
Misshandlungsvorwürfe oder Beschwerden können rund um die Uhr schriftlich oder telefonisch an diese Adresse gerichtet werden:
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Meldestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten

Telefon: + 43 1 53 126-906800
Telefax: + 43 1 53 126-108583
E-Mail: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at

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Foto: ©  BMI/ Gerd Pachauer

Artikel Nr: 26510 vom Donnerstag, 18. Jänner 2024, 10:17 Uhr
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