Meldewesen
Nebenwohnsitzmeldung zukünftig auch elektronisch möglich
Novelle des Meldegesetzes ermöglicht zukünftig elektronische Nebenwohnsitzmeldung und erleichtert Amtswege für Bevölkerung.
Im Ministerrat vom 20. September 2023 wurde eine Novelle des Meldegesetzes beschlossen. Durch diese werden weitere Amtswege im Bereich des Meldewesens digitalisiert, wodurch zukünftig eine elektronische Verlegung des Nebenwohnsitzes möglich sein wird. Die elektronische Verlegung oder Abmeldung des Hauptwohnsitzes war bereits möglich.
Es erfolgt nun eine Zuweisung zum parlamentarischen Innenausschuss.
"Durch die Änderung des Meldegesetzes wird ein weiterer Schritt gesetzt, um Behördenwege für die Menschen einfacher und noch zeitgemäßer zu machen. Durch diese neue Möglichkeit zur digitalen Wohnsitzmeldung werden auch die Gemeinden entlastet", sagte Innenminister Gerhard Karner.