Verfassungsschutz

25-jähriger IS-Anhänger nach erfolgreichen Ermittlungen der DSN verurteilt

Wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung sowie Terrorismusfinanzierung wurde ein 25-jähriger Österreicher rechtskräftig verurteilt. Innenminister Gerhard Karner dankte den Ermittlerinnen und Ermittlern und sprach vom Extremismus als eine der derzeit größten sicherheitspolitischen Herausforderungen.

"Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Extremismus gehört aktuell zu den größten sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (Anm. DSN) führt in enger Abstimmung mit den Landesämtern die notwendigen Strukturermittlungen effizient und akribisch durch. Mein Dank gilt daher den Ermittlerinnen und Ermittlern", sagt Innenminister Gerhard Karner anlässlich der erfolgreichen Ermittlungsarbeit der DSN im Falle eines verurteilten IS-Anhängers am 28. März 2022. Der 25-jährige Österreicher wurde am Landesgericht Wien wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung sowie Terrorismusfinanzierung verurteilt.

Terrorunterstützung

Der Verurteilte hat islamistisch-radikale Propaganda verbreitet und versucht, Mitglieder für den "Islamischen Staat" anzuwerben sowie Geldspenden für IS-Kämpfer und deren Angehörige zu lukrieren. In einem Fall hat er tatsächlich Geld an eine Angehörige eines verurteilten IS-Predigers überwiesen. Vorausgegangen waren erfolgreiche Ermittlungen der DSN und des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) sowie die gute Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden.

IS-Sympathisant

Die österreichischen Verfassungsschutzbehörden konnten 2021 diverse Social-Media-Profile identifizieren, über die islamistisch-radikale Inhalte in deutscher Sprache verbreitet wurden und die eine große Reichweite aufwiesen. Der Verfasser dieser Propaganda zeigte offenkundige Sympathie für einen verurteilten IS-Prediger und er warb um Spenden für dessen Angehörige und andere IS-Kämpfer.

Durch internationale Zusammenarbeit konnte der 25-Jährige ausgeforscht und ihm bedenkliche Social-Media-Inhalte zugeordnet werden. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Wien die Festnahme, eine Hausdurchsuchung und die Sicherstellung von Beweismitteln an. Die Festnahme des nunmehr Verurteilten erfolgte im September 2021.

Strafmaß

Die weiteren Ermittlungen, die zur Verurteilung des 25-Jährigen führten, wurden vom LVT Wien durchgeführt. Das Landesgericht Wien verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt, auf drei Jahre Bewährung. Da weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einbrachten, ist das Urteil rechtskräftig.

Symbolbild.
Foto: ©  BMI/Pachauer

Artikel Nr: 19490 vom Mittwoch, 30. März 2022, 09:00 Uhr
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