UKRAINE

Internationale Katastrophenhilfe

Das Bundesministerium für Inneres ist für die staatliche, internationale Katastrophenhilfe zuständig und arbeitet dabei eng mit den Bundesländern und Einsatzorganisationen zusammen, um Hilfslieferungen zur organisieren. Das Bundesministerium für Inneres hat keine Zuständigkeit für private Hilfsmaßnahmen. Stellen, an die man sich wenden kann, unter "Weiterführende Links".

Wie läuft die europäische Katastrophenhilfe ab?

Um einem Land helfen zu können, muss im Rahmen des internationalen Katastrophenhilfeverfahrens auf EU-Ebene von einem betroffenen Land ein offizielles Hilfeersuchen mit dem Bedarf an benötigten Gütern an die nationalen Kontaktstellen übermittelt werden. In Österreich ist dies das Einsatz- und Koordinationscenter im Innenministerium. Dieser Bedarf wird geprüft und im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katstrophenschutzmanagements an alle relevanten Stellen (Ministerien, Länder, Einsatzorganisationen) weitergegeben. Hilfsangebote werden dem hilfeersuchenden Land im Rahmen festgelegter Abläufe übermittelt. Erst nach Annahme des Hilfsangebotes durch das betroffene Land kann der Transport der Hilfsgüter an die vom hilfeersuchenden Land angegebenen Kontaktstellen organisiert werden.

Können private Spendenaktionen/Sachspenden in die internationale Katastrophenhilfe einbezogen werden?

Waren aus Sammlungen oder lose, unsortierte Einzelwaren eignen sich nicht für die internationale Katastrophenhilfe. Hier kommen nur große Mengen von gleichartigen Waren in gutem Zustand in Frage. Private Spendenaktionen bzw. Sachspenden von Privaten können aufgrund europaweit koordinierender Abläufe nicht berücksichtigt werden.

Übernimmt das Bundesministerium für Inneres meine Sachspenden?

Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, dass Sachspenden vom Bundesministerium für Inneres übernommen werden.

Wie kann ich helfen?

Bürgerinnen und Bürgern, die in der Ukraine-Krise helfen möchten, wird zu Geldspenden an eine der in Österreich ansässigen Hilfsorganisationen geraten. Auch bei Sachspenden sollte man sich an eine dieser Hilfsorganisationen wenden.

Wann können Hilfsgüter in die internationale Katastrophenhilfe einbezogen werden?

Hilfsgüter können in Einzelfällen einbezogen werden, wenn sie in einem neuwertigen und gebrauchsfähigen Zustand sind, in größeren Mengen vorliegen sowie sortiert und transportfähig verpackt sind. Voraussetzung ist, dass die Hilfsgüter dem Bedarf des hilfeersuchenden Landes entsprechen und von diesem angenommen werden. Erst dann kann der Transport an die Übergabestellen organisiert werden. Diese Hilfsgüter werden als österreichischer Beitrag zur internationalen Katastrophenhilfe deklariert und weisen keinen Bezug zu einzelnen Gemeinden, Bundesländern etc. auf.

Soll zu privaten Sachgüterspenden aufgerufen werden?

Die effizienteste Hilfe ist eine Geldspende an eine anerkannte Hilfsorganisation nach einem Spendenaufruf. In Österreich gibt es ein Spendengütesiegel, das belegt, dass eine Spendenorganisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht. Sachgüter sollten nur gesammelt werden, wenn es dafür einen sicheren Abnehmer gibt und auch der Transport zum Abnehmer bewerkstelligt werden kann.

Woher weiß ich, welchen Bedarf es gibt?

Wenn sich ein Land in einer Notlage befindet, ändert sich der Bedarf aufgrund der dynamischen Situation laufend. Der Bedarf wird daher nach den einlangenden Informationen des hilfeersuchenden Landes laufend aktualisiert und ist auf der Website des Innenministeriums abrufbar bzw. auf den Websites der anerkannten Hilfsorganisationen in Österreich abgebildet.

Fallen für mich Kosten im Zusammenhang mit dem Transport an?

Die Kosten für den Transport von Hilfsgütern, die vom hilfeersuchenden Land angenommen wurden, werden vom Bundesministerium für Inneres im Rahmen der Zuständigkeit für die internationale Katastrophenhilfe übernommen. Wenn ein Transport zu einem Übergabepunkt beigestellt werden kann, erleichtert das die Abwicklung.

Ist das Bundesministerium für Inneres bei individuell organisierten Transporten von Hilfsgütern einzubinden?

Für das Bundesministerium für Inneres besteht keine Zuständigkeit bei individuell organisierten Transporten von Hilfsgütern. Für derartige Transporte und die Einhaltung der in diesem Zusammenhang geltenden, rechtlichen Bestimmungen (auch in anderen Ländern) ist die durchführende Person verantwortlich.

Wer ist befugt das Rotkreuzsymbol zu nutzen?

Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Kristall sind nach dem humanitärem Völkerrecht international festgelegte Schutzzeichen für bestimmte Personen und Einrichtungen. Ihre Verwendung ist insbesondere Sanitätsdiensten und -transporten, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und den nationalen Rotkreuzgesellschaften sowie während bewaffneter Konflikte zivilen Krankenhäusern vorbehalten. Zweck, Verwendung und Anbringung der Schutzzeichen sind durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle streng geregelt.

Die missbräuchliche Verwendung der Schutzzeichen durch Unbefugte ist verboten und in Österreich mit Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 €, bei Bekanntwerden in der breiten Öffentlichkeit mit Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 €, bedroht (siehe §§ 8 und 9 Rotkreuzgesetz). Andere Staaten haben in ihrem nationalen Recht ähnliche Regelungen vorgenommen.

Für weitere Informationen, siehe RIS - Rotkreuzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.03.2022 (bka.gv.at), RIS - Strafgesetzbuch § 321d - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at) sowie Die Schutzzeichen – Rotes Kreuz.


Besteht für die Ukraine eine Reisewarnung?

Ja. Auf die für die Ukraine bestehende Reisewarnung wird hingewiesen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BMEIA: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/ukraine/


Stellen, an die man sich wenden kann, unter "Weiterführende Links".

Links:

Internationale Katastrophenhilfe für die Ukraine.
Foto: ©  BMI/Severin Pinzger

Artikel Nr: 19422 vom Mittwoch, 2. März 2022, 12:52 Uhr
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