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Staatliches Krisenmanagement neu aufgestellt

Die Regierung brachte das Krisensicherheitsgesetz ins Parlament ein. Ein Krisenkabinett und eine zentrale Anlaufstelle im Bundeskanzleramt sind vorgesehen.

Das Krisensicherheitsgesetz hat am 14. Juni 2023 den Ministerrat passiert. Damit legt die Bundesregierung die Grundlage für das Krisenmanagement der Republik Österreich und setzt einen Meilenstein im gesamtstaatlichen Krisen- und Katastrophenmanagement. "Gut Ding braucht Weile und viel harte Arbeit. Mit dem Krisenmanagementgesetz sollen erstmals in der 2. Republik klare Rahmenbedingungen, schnelle Informationsflüsse und effiziente Strukturen für die Krisenvorsorge und Krisenbewältigung beim Bund geschaffen werden", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Die Eckpunkte des Krisensicherheitsgesetzes

Das Krisensicherheitsgesetz sieht die Einrichtung eines Krisensicherheitskabinetts unter der Leitung des Bundeskanzlers vor. Im Bundeskanzleramt wird eine zentrale Anlaufstelle mit dem Regierungsberater und dessen Stellvertreter entstehen. Fachgremien zu zentralen Themen wie Gesundheit, Sicherheit und Energie sowie ein Fachgremium Nachrichtendienst und Verfassungsschutz, als Plattform für die drei Dienste des Bundes, werden eingerichtet. Herzstück wird ein Lagezentrum sein, das rund um die Uhr besetzt sein wird. Außerdem soll das Gesetz dem Bundesheer ermöglichen, autarke und resiliente Kasernen bereitzustellen, um Sicherheitsbehörden und Rettungsorganisationen entsprechend unterstützen zu können. Der Schutz der kritischen Infrastruktur sowie die Sicherung der Versorgung mit systemrelevanten, medizinischen und medizintechnischen Gütern wird dadurch ebenfalls sichergestellt.

Das Gesetz definiert auf Basis wissenschaftlicher Studien den Begriff "Krise". Im Krisenfall kann die Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat formell eine Bundeskrise ausrufen. Neben den zuständigen Ministerien werden bei Bedarf Einsatzorganisationen oder Ländervertreter in ein eigenes Gremium eingebunden.

Das Krisensicherheitsgesetz wurde am 14. Juni 2023 im Ministerrat beschlossen.
Foto: ©  BKA/ Florian SCHRÖTTER

Artikel Nr: 24822 vom Mittwoch, 14. Juni 2023, 09:49 Uhr
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