Aktuelles
Lockerung der Richtlinie für sichtbare Tätowierungen
Bisher waren Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen im Polizeidienst nicht erlaubt. Besonders problematisch waren Tätowierungen auf Fingern, die nicht von einem Uniformteil überdeckt werden können. Die Richtlinie für sichtbare Tätowierungen wird gelockert.
"Es hat sich in der Gesellschaft, vor allem bei jungen Menschen, viel verändert. Tätowierungen sind heute ein Bestandteil der Lebenskultur, dem wird durch die Liberalisierung der geänderten Vorschrift Rechnung getragen", sagte Innenminister Gerhard Karner am 9. März 2023 anlässlich der Absicht, Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen im Polizeidienst zu erlauben.
Weiter aufrechte Verbote
Weiterhin verboten bleibt alles, was dem Verbotsgesetz, dem Abzeichengesetz oder dem Symbolegesetz widerspricht. Ebenso verboten sind Symboliken, die nicht mit dem Ethos des Polizeiberufs vereinbar sind, beispielsweise Gewaltdarstellungen oder ähnliches. Karner ergänzte: "Die Prüfung und Begutachtung von Tattoos erfolgt weiterhin in bewährter individueller Form."
Rekrutierungskampagne
Auf Grund der bevorstehenden Pensionierungswelle der sogenannten "Babyboomer Generation", startete das Innenministerium im Herbst des vergangenen Jahres eine Rekrutierungskampagne für Polizistinnen und Polizisten. Seit 1. Jänner 2023 gibt es für Polizeischülerinnen und Polizeischüler mehr Gehalt. Im ersten Jahr beläuft sich das Jahr auf 2.000 Euro brutto und im zweiten Jahr dann bereits auf 2.600 Euro brutto. Nach Abschluss der polizeilichen Grundausbildung erhöht sich das Gehalt. Nähere Informationen sind unter "Weiterführende Links" zu finden.