Migration

Illegale Migration aus Indien: Konsequente Rückführungen

Derzeit beträgt die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von Inderinnen und Indern in Österreich null Prozent. Bei international organisierten FRONTEX-Charteroperationen bei Rückführungen ist Österreich federführend tätig.

Das Innenministerium mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) forciert die Rückführungen von indischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, deren Asylverfahren in Österreich rechtskräftig negativ abgeschlossen ist. Nach dem Ende der visafreien Einreise für indische Staatsangehörige nach Serbien und aufgrund der neuen bilateralen Übereinkommen mit Indien werden Rückführungen konsequent vorangetrieben.

So konnten im Zuge einer von Österreich organisierten Charterrückführung vor wenigen Tagen weitere 14 ausreisepflichtige indische Staatsangehörige an die Behörden in Delhi übergeben werden. Dies war die bislang vierte Charteroperation im Jahr 2023. Insgesamt wurden 68 Personen rückgeführt. Zusätzlich finden laufend Einzelrückführungen nach Indien statt. Insgesamt konnte das BFA im Jahr 2023 bereits 257 Außerlandesbringungen von ausreisepflichtigen indischen Staatsangehörigen verzeichnen – davon 180 freiwillig und 77 zwangsweise.

"Das vor kurzem abgeschlossene Mobilitätsabkommen mit Indien ist Voraussetzung für rasche und konsequente Rückführungen und Abschiebungen. Diese Maßnahmen zerschlagen das Geschäft der Schlepper und verhindern Asylmissbrauch", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Anerkennungsquote: Null Prozent

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen nach Indien wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Für indische Staatsangehörige bestehen kaum Chancen auf eine schutzgewährende Entscheidung: Aktuell liegt die Anerkennungsquote bei null Prozent. Aus diesem Grund erfolgt bei indischen Staatsangehörigen die Prüfung des Schutzvorbringens in rund 80 Prozent der Fälle im Zuge von Schnell-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 27 Tagen) oder Eil-Verfahren (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden).

Tausende Asylanträge von indischen Staatsbürgern

Die Route indischer Wirtschaftsmigration führte noch bis vor wenigen Monaten legal (visafrei) nach Serbien, dort übernahmen Schlepperorganisationen die weitere illegale Schleusung nach Zentraleuropa. Auf Grund der umfassenden Maßnahmen der österreichischen Polizei zur Bekämpfung der Schleppermafia kam es im Rahmen von Schlepperfestnahmen auch zu zahlreichen Aufgriffen von indischen Staatsangehörigen in Österreich: Etwa 19.000 stellten in Österreich im Jahr 2022 einen Antrag auf internationalen Schutz.

Diese enorme Migrationsbewegung von indischen Personen ohne Aussicht auf Bleiberecht wollte Österreich unterbinden: Die visafreie Einreise von Inderinnen und Indern nach Serbien wurde mit Ende des Jahres 2022 unter österreichischer Federführung mit Serbien verhandelt und erfolgreich beendet. Seit diesem Zeitpunkt gehen die Asylanträge von indischen Staatsangehörigen in Österreich massiv zurück (50 bis 60 Asylanträge in den Monaten März und April). Viele der Menschen aus Indien haben das Bundesgebiet bereits mit der negativen Asyl-Entscheidung verlassen bzw. sind in ihre Heimat zurückgekehrt.

Voraussetzung: Migrationsabkommen mit Indien

Österreich und Indien setzten durch ein umfassendes Migrationsabkommen im Mai 2023 ein klares Zeichen des gemeinsamen Migrationsmanagements. Die grundsätzliche internationale Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehörige wird dadurch beiderseits bekräftigt und durch klare Festlegung der Rückübernahmeprozesse, einschließlich der Beschaffung von Ersatzreisedokumenten, Bearbeitungsfristen und Übernahmemodalitäten, weiter verbessert.

Fokus des BFA und sinkende Asyl-Zahlen

Auch im Jahr 2023 liegt der Schwerpunkt weiterhin auf den Außerlandesbringungen. Das BFA legt hierbei seinen Fokus derzeit auf die Länder Indien, Nigeria, Marokko und Irak. Wenn eine Einzelrückführung nicht möglich ist, setzt das BFA auch weiterhin auf Charteroperationen.

Mit dem Ende der visafreien Einreise nach Serbien für Inderinnen und Inder sowie Tunesierinnen und Tunesier wurde der Schleppermafia eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen. Die Asylanträge gehen daher seit Jahresbeginn kontinuierlich zurück. Im März und April 2023 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von etwa 30 Prozent der Asylanträge verzeichnet. Dieser Trend setzt sich bis dato fort.

Rückführungen im Jahr 2022

Bereits im Jahr 2022 konnte durch das BFA eine deutliche Steigerung der Außerlandesbringungen erzielt werden. Es wurden 12.550 Ausreisen verzeichnet, was den zweithöchsten Wert seit 2016 darstellt. Im Bereich der Charterrückführungen kooperiert Österreich weiterhin eng mit FRONTEX. Insgesamt konnten im Vorjahr 38 Charteroperationen in 19 Destinationen umgesetzt werden. Im Jahr 2022 führte Österreich den ersten EU-weiten Charter nach Indien durch.

Außerlandesbringung und freiwillige Rückkehr

Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, müssen Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen. Das Innenministerium setzt in diesen Fällen zunächst auf die freiwillige bzw. eigenständige Ausreise sowie die freiwillige Rückkehr im Rahmen der Rückkehrhilfe (organisatorisch und finanziell unterstützt: www.returnfromaustria.at).

Wird der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Symbolfoto.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 24810 vom Montag, 12. Juni 2023, 08:29 Uhr
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