Zielfahndung

Nehammer: Zielfahnder sind internationale Visitenkarte des Bundeskriminalamtes

Am 24. September 2021 nahmen Zielfahnder des Bundeskriminalamts einen 24-jährigen Nordmazedonier in Wels fest. Die nordmazedonischen Behörden fahndeten seit vier Jahren nach dem Mann wegen versuchten Mordes.

"Die Ermittlerinnen und Ermittler der Zielfahndung sind die internationale Visitenkarte des Bundeskriminalamts und genießen weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Der Fall zeigt einmal mehr die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Fahndung nach Schwerkriminellen", sagte Innenminister Karl Nehammer anlässlich der Festnahme eines Mordverdächtigen durch Zielfahnder des Bundeskriminalamtes am 24. September in Wels.

Im Juli 2017 soll der 24-jährige Mann in seiner Heimat in Nordmazedonien versucht haben, seine Mutter mit mehreren Schüssen zu töten. Nach dem Mann wurde international intensiv mittels "Interpol Red Notice" gefahndet. Im August 2021 übernahm die Zielfahndungseinheit des Bundeskriminalamts die Fahndung. Nur wenige Zeit später, am 24. September 2021, konnte der Mann in Wels aufgespürt und in Zusammenarbeit mit Spezialkräften des Einsatzkommandos Cobra festgenommen werden. Zuvor hielt sich der Gesuchte im Raum Wien versteckt. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war der Mann in einem Fahrzeug mit Welser Kennzeichen unterwegs und hatte Suchtmittel bei sich, was ebenfalls zur Anzeige gebracht wurde. Er war vom Zugriff völlig überrascht und wurde in die Justizvollzugsanstalt Josefstadt in Wien eingeliefert.

Interpol Red Notice

Über Interpol werden weltweite Fahndungen nach Personen und Gegenständen, sogenannte Notices, gesteuert. Rote Ausschreibungen werden auf Antrag eines Landeszentralbüros oder einer internationalen Einrichtung mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnissen herausgegeben, wenn der Aufenthaltsort einer gesuchten Person ermittelt oder diese Person festgenommen werden soll. Die Mindestanforderungen für eine rote Ausschreibung sind, dass es sich bei der Straftat um eine schwere gemeinrechtliche Tat mit einem Mindeststrafausmaß von zwei Jahren beziehungsweise einer verhängten Strafe von mindestens sechs Monaten Haft handelt oder das Ersuchen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit von Interesse ist.

Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war der Mann in einem Fahrzeug mit Welser Kennzeichen unterwegs und hatte Suchtmittel bei sich, was ebenfalls zur Anzeige gebracht wurde.
Foto: ©  BMI/Pachauer

Artikel Nr: 19002 vom Sonntag, 3. Oktober 2021, 19:30 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion

Share Facebook
Share Twitter

Zurück

Presse und Medien

Samstag, 27. April 2024
Wien

Donnerstag, 2. Mai 2024
Wien

Samstag, 4. Mai 2024
Wien

Sonntag, 5. Mai 2024
Wien

Samstag, 18. Mai 2024
Wien

zu den Terminen