Innenministerium

Nationaler Aktionsplan Behinderung 2021-2030: Erste Teamsitzung

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Am 18. September 2019 fand im Innenministerium die erste Arbeitsgruppensitzung zur Ausarbeitung des NAP 2021-2030 statt. Der Bundesbehindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer sprach unter anderem über die Facetten der Barrierefreiheit, Vorurteile und Stereotypen.

"Behinderte erhalten oftmals lediglich ein Taschengeld anstelle eines Arbeitslohns. Dies führt zur mangelnden sozialen Absicherung, sodass diese Menschen über ihr gesamtes Leben hinweg Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen", sagte Hofer.

Am 24. April 2019 wurde durch den Ministerrat im Bundeskanzleramt beschlossen, den Nationalen Aktionsplan Behinderung, der 2020 ausläuft, zu überarbeiten und bis 2030 weiterzuführen.

Für jedes Ministerium und jedes Bundesland wurde zur Ausarbeitung des NAP 2021-2030 ein Team mit internen und externen Expertinnen und Experten eingerichtet. Im Innenministerium wird das Projekt federführend vom Behindertenbeauftragten im BMI, Ministerialrat Mag. Dr. Wolfgang Willi, betreut. Als externe Experten werden dabei Vertreterinnen und Vertreter des "Österreichischen Behindertenrates" beigezogen.

Wesentliche Defizite des bestehenden Aktionsplans sind die mangelnde Einbeziehung von Behindertenvertreterinnen und Behindertenvertreter wie auch das Fehlen von Indikatoren, die die Messung der Fortschritte des NAP ermöglichen sollen.

"Awareness erzeugen"

In Österreich sind derzeit knapp 80.000 Menschen mit persönlichen Beeinträchtigungen auf Arbeitssuche. Rund 660 Menschen mit Behinderung sind im BMI angestellt. "Da besteht noch einiges an Luft nach oben. Wir müssen mehr Menschen mit Behinderung in die öffentliche Verwaltung bringen und den Menschen, entsprechend ihrer Fähigkeiten, eine Perspektive und Karrierechancen bieten. Darüber hinaus ist es unser besonderes Anliegen, Kolleginnen und Kollegen, die erst im Verlauf ihres Berufslebens einen Behindertenstatus aufweisen, den Verbleib im Dienststand zu ermöglichen", erklärte Willi.

In seiner Rede hob Gruppenleiter MMag. Helgar Thomic-Sutterlüti hervor, dass eine erfolgreiche Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des "Nationalen Aktionsplans Behinderung" entscheidend von den Rahmenbedingungen der Organisation abhängt, wobei eine Vielzahl von Faktoren, wie etwa der Bereich Personalentwicklung sowie die budgetären Rahmenbedingungen, einer vernetzten Sichtweise bedürfen. "Die Realisierung der Zielsetzungen erfordert einen systemisch-koordinierten Zugang und die Unterstützung auf allen Führungskräfteebenen. Maßnahmen der Bewusstseinsbildung müssen daher einen besonderen Schwerpunkt in künftigen Führungskräfteprogrammen einnehmen." sagte Thomic-Sutterlüti.

Wolfgang Willi: "Kolleginnen und Kollegen, die erst im Laufe ihres Berufslebens einen Behindertenstatus aufweisen, soll der Verbleib im Dienststand ermöglicht werden."
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma
Gruppenleiter Helgar Thomic-Sutterlüti bei seiner Eröffnungsrede mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der "Kick-Off"-Veranstaltung zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2021 – 2030.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma
Hansjörg Hofer: "Behinderte erhalten oftmals lediglich ein Taschengeld anstelle eines Arbeitslohns."
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 17308 vom Freitag, 20. September 2019, 13:51 Uhr
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