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Europawahl

Unser Europa. Unsere Wahl. – Die Wahl zum Europäischen Parlament 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl zum Europäischen Parlament für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 statt. Das Bundeskanzleramt informiert auf einer eigens eingerichteten Seite zur Wahl und zur Arbeit des EU-Parlaments.

Mit der für die Wahl zum EU-Parlament eingerichteten Seite "Unser Europa. Unsere Wahl." informiert das Bundeskanzleramt zu allen Themen rund um die Wahl: Wer ist wahlberechtigt? Wer kann sich der Wahl stellen? Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen? Und was macht das EU-Parlament überhaupt?

Die folgenden Fragen und Antworten sollen einen Überblick bieten und Orientierung zur Wahl geben. Weitere Informationen, etwa 100 Fakten zur EU oder zum Kampf gegen Desinformation, finden Sie auf der Seite des Bundeskanzleramts zur Europawahl. Den Link dafür finden Sie am Ende des Artikels.

Fragen und Antworten zur Europawahl 2024

Wer ist in Österreich wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) berechtigt ist, wer

• spätestens am Tag der Wahl seinen 16. Geburtstag feiert,
• österreichische Staatsbürgerin beziehungsweise österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürgerin beziehungsweise -Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicherin beziehungsweise -österreicher ist,
• in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist (bei Hauptwohnsitz in Österreich erfolgt diese Eintragung automatisch) und wenn
• kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Wer kann sich der Wahl stellen?

Gewählt werden kann, wer

• aktiv wahlberechtigt ist,
• spätestens am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist und
• nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen ist.
• Zusätzlich muss diese Person auf dem Wahlvorschlag einer Partei stehen und benötigt eine Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten zum Nationalrat, von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments oder 2.600 Unterstützungserklärungen der Bevölkerung.

Ich bin zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Österreich. Wie kann ich wählen?

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich, sind Sie automatisch in die österreichische Europa-Wählerevidenz eingetragen und können somit per Briefwahl an der österreichischen Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte. Denken Sie daran, diese bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, rechtzeitig vor dem Wahltag zu beantragen.

Ist Ihr Hauptwohnsitz im Ausland können Sie einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde (letzter Wohnsitz oder Gemeinde mit dem stärksten Bezug, zum Beispiel Wohnsitz der Eltern) auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich stellen und somit per Briefwahl wählen. Die Eintragung gilt für zehn Jahre, die Frist für die Eintragung ist der 25. April 2024. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, können Sie entweder die Abgeordneten dieses Landes oder die österreichischen Abgeordneten wählen. Informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen über den genauen Ablauf.

Ich bin EU-Bürgerin beziehungsweise EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich. Wie kann ich wählen?

Wenn Sie – als nicht-österreichische EU-Bürgerinnen oder nicht-österreichischer EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich – bei der Europawahl 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Der Stichtag dafür war der 26. März 2024.

Links:

  • Unser Europa. Unsere Wahl. (Bundeskanzleramt)
Die Seite des Bundeskanzleramts "Unser Europa. Unsere Wahl." informiert zu allen Themen rund um die Europawahl.
Foto: ©  Bundeskanzleramt

Artikel Nr: 26818 vom Mittwoch, 24. April 2024, 11:30 Uhr
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