Innenministerium

Generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum

Innenminister Gerhard Karner äußerte sich am 12. März 2024 zu einem generellen Waffenverbot im öffentlichen Raum. Der Fokus liegt auf dem Verbot von Messern bestimmter Art.

Zukünftig soll in Österreich das Mitführen von Waffen außerhalb der eigenen vier Wände untersagt werden. Innenminister Gerhard Karner erteilte Expertinnen und Experten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen den Auftrag, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. In das Verbot sollen Messerarten wie Einhandmesser oder Messer mit gewisser Klingenlänge fallen. "Das Ziel ist klar. Wir müssen Menschen vor Gefahren schützen und Gewalttäter durch effiziente Polizeibefugnisse aus dem Verkehr ziehen", sagte der Innenminister am 12. März 2024. Aktuell ist es den Sicherheitsbehörden möglich, an bestimmten Orten Waffenverbotszonen zu erlassen.

Ausnahmen für Brauchtum und Berufsausübung

Ausnahmen soll es für österreichisches Brauchtum wie der Jagd, für die Berufsausübung und den Transport nach dem Kauf geben. Das Mitführen von "Schweizermessern" wird nicht unter Strafe gestellt, genauso wie Pfeffersprays zur Selbstverteidigung. Vergleichbare Regelungen sind in Deutschland und Italien gesetzlich verankert.

Zukünftig soll in Österreich das Mitführen von Waffen außerhalb der eigenen vier Wände untersagt werden. Der Fokus liegt auf dem Verbot von Messern bestimmter Art.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 26686 vom Mittwoch, 13. März 2024, 13:21 Uhr
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