Volksbegehren

Start des Eintragungszeitraums für sieben Volksbegehren

Sieben Volksbegehren können online sowie in jeder beliebigen Gemeinde vom 2. bis 9. Mai 2022 unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet dafür ein Call Center unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 ein. Informationen zur Nutzung der Handy-Signatur unter www.handy-signatur.at.

Für sieben Volksbegehren – "Arbeitslosengeld RAUF!", "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!", "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!", "Mental Health Jugendvolksbegehren", "NEIN zur Impfpflicht", "Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren" und "Stoppt Lebendtier-Transportqual" – kann vom 2. bis 9. Mai 2022 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Für diese sieben Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.

Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese nun vom 2. bis 9. Mai 2022 unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur bzw. mit der (auslaufenden) Bürgerkarte oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.

Insgesamt sind ca. 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um eines der Volksbegehren unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (9. Mai 2022) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag des Volksbegehrens (28. März 2022) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale bietet sich insbesondere die Nutzung der Handy-Signatur an, um die Volksbegehren zu unterschreiben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.handy-signatur.at.

0800 20 22 20 – Call Center des Innenministeriums

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für die Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung. Auch über die Handy-Signatur und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift wird dort Auskunft gegeben. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call Centers an folgenden Tagen zur Verfügung:

• 2. bis 8. Mai 2022, 8 Uhr bis 20 Uhr,
• 9. Mai 2022, 8 bis 21 Uhr.

Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26 2700 erreicht werden. Im Inland ist die Hotline gebührenfrei.

Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 9. Mai 2022 nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr unter dem Link
www.bmi.gv.at/volksbegehren
bekannt gegeben.

Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum finden Sie unter

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger.

Zahlreiche weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

Links:

Sieben Volksbegehren können online sowie in jeder beliebigen Gemeinde vom 2. bis 9. Mai 2022 unterschrieben werden.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19564 vom Samstag, 30. April 2022, 09:00 Uhr
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