Innenministerium

Entschiedenes Vorgehen gegen Antisemitismus und NS-Verherrlichung

Die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes wurde am 8. November 2023 im Ministerrat beschlossen. Damit sollen die Strafen vereinheitlicht und erhöht werden.

Die Regierung hat am 8. November 2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage beschlossen, mit der das Verbotsgesetz reformiert werden soll. Außerdem sollen die Strafen im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsgesetzen (EGVG), im Uniform-Verbotsgesetz, im Symbole-Gesetz und im Abzeichengesetz vereinheitlicht und erhöht werden. "Die Verherrlichung oder das Gutheißen von Terrorismus, Extremismus oder Antisemitismus hat in unserem demokratischen Zusammenleben keinen Platz. Neben dem konsequenten Einschreiten der Polizei sind auch strenge Strafen von entscheidender Bedeutung. Durch diese Novelle des Symbole-Gesetzes wurde ein weiterer Punkt des Regierungsübereinkommens konsequent abgearbeitet", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Geplant sind folgende Änderungen:

• Kampf gegen Verharmlosung von NS-Terror: Jegliches Verharmlosen oder Relativieren des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist zu bestrafen. Das Gesetz soll entsprechend geändert und der Straftatbestand ausgeweitet werden, indem das Wort "gröblich" gestrichen und jegliche Verharmlosung strafbar wird.
• Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit: Bestimmte Delikte des Verbotsgesetzes sind derzeit mangels inländischer Gerichtsbarkeit nicht strafbar, wenn sie etwa von einer Österreicherin bzw. einem Österreicher vom Ausland aus, etwa im Internet, begangen werden. Die Ausweitung ist wichtig, da NS-Propaganda und Radikalisierung zunehmend im Internet stattfinden.
• Amts- oder Funktionsverlust bei Verurteilung nach dem Verbotsgesetz: Künftig soll bei öffentlichen Bediensteten jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amts- oder Funktionsverlust führen.
• Einziehung von NS-Devotionalien: Durch eine eigene Regelung im Verbotsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Behörden künftig NS-Devotionalien, beispielsweise einen Ehrenring der SS, auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können.
• EGVG: Wer sich in anderer Weise als in den im Verbotsgesetz angeführten Straftatbestimmungen nationalsozialistisch betätigt, dem droht künftig eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro (bzw. 20.000 Euro im Wiederholungsfall).
• Symbole- und Abzeichen-Gesetz sowie Uniform-Verbotsgesetz: Wer in Zukunft Abzeichen der NSDAP oder Symbole der Hamas öffentlich trägt, soll gleich streng bestraft werden. Die Verwaltungsstrafdrohungen im Abzeichengesetz und im Symbole-Gesetz werden angeglichen und auf einheitlich 10.000 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall können Geldstrafen bis zu 20.000 Euro verhängt werden. Mit der Einführung von Mitteilungsverpflichtungen im Abzeichengesetz wird auch der Informationsfluss zwischen den Justizbehörden und den Verwaltungsstrafbehörden verbessert. Außerdem wird das Uniform-Verbotsgesetz modernisiert und effizienter gestaltet.

Das Verbotsgesetz soll reformiert werden, eine entsprechende Regierungsvorlage wurde am 8. November 2023 im Ministerrat beschlossen.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 26295 vom Mittwoch, 8. November 2023, 19:55 Uhr
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