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Arbeitstreffen zu Gewaltschutz nach Frauenmorden

Innenminister Gerhard Karner lud zu einem multidisziplinären und interministeriellen Arbeitsgespräch in Wien. Ziel war, möglichst breit Erfahrungen auszutauschen und den konsequenten Weg im Gewaltschutz weiterzugehen.

Anlässlich der jüngsten Frauenmorde in Wien lud Innenminister Karner am 29. Februar 2024 zu einem Arbeitsgespräch mit Frauenministerin Susanne Raab, Justizministerin Alma Zadic, Gesundheitsminister Johannes Rauch sowie Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums, des Frauenministeriums und der Gewaltschutzeinrichtungen. Man wolle jeden einzelnen Fall analysieren, die Zusammenarbeit im Gewaltschutzbereich weiter stärken und die Vernetzung aller Akteure verbessern, hieß es in einem anschließenden Pressestatement.

"Wir werden unseren konsequenten Weg zum Gewaltschutz weitergehen und gleichzeitig Nachschärfungen in einzelnen Bereichen vornehmen", sagte Innenminister Gerhard Karner. "Polizeiliche Arbeit ist aber nicht nur Prävention, es sind auch klare Maßnahmen. Daher werden wir unter anderem ganz gezielt polizeiliche Schwerpunktaktionen im Rotlichtmilieu sowie in Grundversorgungseinrichtungen durchführen."

Bereits jetzt vielschichtige Maßnahmen

Mit der Kriminaldienstreform wurden Landeskoordinatoren und -koordinatorinnen für den Präventionsbereich im Gewaltschutz geschaffen, zudem gibt es derzeit bereits 1.200 speziell ausgebildete Präventionsbedienstete im gesamten Bundesgebiet. Ebenfalls werden mit den 38 neuen Kriminalassistenzdienststellen auch Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren eingesetzt. Ziel sei, ein großflächiges Netz zu schaffen, um einen möglichst engen und niederschwelligen Informationsaustausch zu ermöglichen, so der Innenminister. Zudem wolle man die Tätigkeiten der verschiedenen Arbeitsgruppen zu Gewaltschutz in den einzelnen Ressorts stärker koordinieren und den Informationsaustausch verbessern. Eine eigene Analysestelle im Bundeskriminalamt wird künftig jeden einzelnen Frauenmord kriminalpolizeilich analysieren, wobei ein besonderes Augenmerk auf die objektive Motivforschung gelegt wird.

Polizei ist erste Ansprechpartnerin bei häuslicher Gewalt

Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist ein zentrales Anliegen vieler Institutionen und Organisationen, allen voran der Polizei. Durch die gesetzliche Möglichkeit des Betretungs- und Annäherungsverbots können die Ersteinschreiter der Polizei umgehende Schutzmaßnahmen vor Ort treffen – auch wenn die Lage noch nicht eskaliert ist. Deshalb ist es wichtig, sofort die Polizei unter 133 zu rufen, wenn bereits Gewalt in der Privatsphäre besteht, aber auch dann, wenn Gewalt befürchtet wird.

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Innenminister Gerhard Karner lud zu einem multidisziplinären und interministeriellen Arbeitsgespräch ins Innenministerium in Wien.
Foto: ©  BMI/Jürgen Makowecz

Artikel Nr: 26639 vom Freitag, 1. März 2024, 13:06 Uhr
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