Innenministerium
Klare Linie bei Abschiebungen straffälliger Asylwerber
Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bekräftigen Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Claudia Plakolm Österreichs klare Haltung in der Asyl- und Rückführungspolitik.
Innenminister Gerhard Karner unterstrich Österreichs Vorreiterrolle: "Österreich ist in Europa Vorreiter einer konsequenten, harten und gerechten europäischen Asylpolitik. Wir werden auch weiterhin alle Maßnahmen ergreifen, um Abschiebungen umzusetzen – vor allem wenn es sich um Straftäter und Gefährder handelt. Österreich hat beispielsweise als erster EU-Staat seit Jahren wieder begonnen, nach Syrien abzuschieben. Diesen Weg werden wir weiter fortsetzen."
Straffällige abzuschieben, müsse rechtlich möglich sein, betonte Integrationsministerin Claudia Plakolm: "Das steht für uns völlig außer Frage. Alles andere geht an der Realität vorbei. Die Menschen erwarten sich das von einem funktionierenden Staat und auch von einem starken Europa. Der neue Asylpakt der EU stellt das auch klar und setzt einen Schlussstrich unter solche Diskussionen."
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Das Urteil des EuGH bezieht sich auf die italienische Rechtslage und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Österreich. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten bleibt ein zentrales Instrument, um Asylverfahren effizient und rechtsstaatlich korrekt abzuwickeln. Es ermöglicht beschleunigte Verfahren und verkürzte Rechtsmittelfristen.
Mit dem Asyl- und Migrationspakt der EU, der ab Juni 2026 in Kraft tritt, werden die Regelungen zu sicheren Herkunftsstaaten überarbeitet. Die EU-Kommission hat dazu bereits einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Ziel ist, Rückführungen zu erleichtern und Herkunftsstaaten schneller als sicher einzustufen.