Innenministerium
Informationsveranstaltung zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Am 20. Mai 2019 fand im großen Vortragssaal des Innenministeriums die Informationsveranstaltung zum aktuellen Aufruf in den Bereichen Asyl und Rückkehr des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) statt.
Über 50 Gäste – vorwiegend Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, aber auch von Internationalen Organisationen und Landesregierungen – nahmen am 20. Mai 2019 an der Informationsveranstaltung zum aktuellen Aufruf in den Bereichen Asyl und Rückkehr des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) teil. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten großes Interesse an diesem Finanzierungsinstrument und den künftigen Fördermöglichkeiten.
Gruppenleiter Mag. Dr. Christoph Luisser bedankte sich für das rege Interesse und eröffnete die Veranstaltung mit einer Vorstellung der per 1. Jänner 2019 etablierten Sektion "Fremdenwesen", in der auch die zuständige Behörde für den AMIF angesiedelt ist.
In weiterer Folge wurden den Besuchern durch Experten der Abteilung V/4 des Innenministeriums (AL Mag. Thomas Mühlhans) und des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in Vorträgen die inhaltlichen Fördermöglichkeiten des AMIF sowie die administrativen Voraussetzungen und Strukturen des Fonds näher gebracht. Natürlich bestand auch die Möglichkeit, den Experten Fragen zu stellen, die intensiv genutzt wurde.
Das Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/4, zeichnet als zuständige Behörde generell für die Abwicklung des Fonds verantwortlich und ist inhaltlich auch unmittelbar für Förderungen in den Bereichen Asyl und Rückkehr zuständig. In der Fondsabwicklung wird es vom BMEIA (verantwortlich für die Integrationsagenden des Fonds; hierzu gab es einen gesonderten Aufruf samt gesonderter Informationsveranstaltung) sowie dem ÖIF (generelle Unterstützung im Rahmen der Abwicklung und Projektkontrolle) unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderauswahl ist die korrekte und fristgerechte Übermittlung der Einreichunterlagen. Diese umfassen ein aussagekräftiges und nachvollziehbares Projektkonzept, einen detaillierten Finanzplan bzw. einen alle Arbeitsschritte beinhaltenden Zeitplan. Die Projektvorschläge in den Bereichen Asyl und Rückkehr müssen spätestens am 28. Juni 2019 an folgende E-Mail-Adresse eingegangen sein:
Projektvorschläge in den Bereichen Asyl und Rückkehr: AMIF-Aufruf@bmi.gv.at