Aktuelles
Begutachtungs-Start des neuen Sicherheitspolizeigesetzes
Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes setzt Innenminister Gerhard Karner einen wichtigen Teil des Regierungsprogramms um und treibt die Modernisierung sowie die Digitalisierung der Polizei konsequent voran. Die Begutachtung startete am 8. Mai 2024.
Die Begutachtung der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes startete am 8. Mai 2024, womit das Innenministerium einen wichtigen Schritt in der Umsetzung des Regierungsprogramms setzt. "Im Kampf gegen Extremismus, Terrorismus aber auch gegen Einbrecher helfen eine bessere Überwachung und strenge Kontrollen. Zudem wird die polizeiliche Zusammenarbeit durch eine weitere Modernisierung erleichtert", begrüßt Gerhard Karner die aktuelle Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes.
Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten
Mit der Novelle soll der Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten zum Abgleich für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Fahndungszwecke ermöglicht werden. Kennzeichenerkennungsgeräte dienen zur Fahndung von Fahrzeugen und werden im hochrangigen Straßennetz eingesetzt. Sie gleichen den Fahndungsdatenbestand automatisch mit vorbeifahrenden Fahrzeugen ab, wodurch festgestellt werden kann, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonstige Informationen über dieses Fahrzeug vorhanden sind. Dabei handelt es sich um eine wirksame Maßnahme gegen grenzüberschreitende Kriminalität wie bei Schleppereibekämpfung, Ermittlungen gegen gewerbsmäßige Vermögensdelikte, aber auch Terrorismusbekämpfung. Diese Möglichkeit bestand vor einiger Zeit bereits und wurde vom Verfassungsgerichthof vor einigen Jahren aufgehoben. Mit der Novelle wird der Einsatz der Geräte wieder rechtskonform etabliert.
Besondere Durchsuchungsanordnung für Sicherheitsbehörden
Derzeit kann die Sicherheitsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Großveranstaltungen Durchsuchungsanordnungen erlassen. Diese Möglichkeit wird auf bestimmte Einrichtungen und Anlagen, die gefährdet sein könnten, erweitert. Beispielsweise kam es in diversen europäischen Staaten zu Anschlags-Drohungen auf touristische Sehenswürdigkeiten. Die Sicherheitsbehörde hat mit dieser Novelle die Möglichkeit, für bestimmte Sehenswürdigkeiten, wie dem Schloss Schönbrunn, beim Zugang eine Durchsuchungsanordnung zu erlassen. Derzeit wäre dies nur bei einer Großveranstaltung möglich. Die besondere Durchsuchungsanordnung bietet somit weitere Möglichkeiten zur Abwehr von terroristischen Angriffen.
Elektronische Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen
Künftig können Rechtsanwältinnen und -anwälte, Notarinnen und Notare sowie Verteidigerinnen und Verteidiger in Strafsachen bei den Landespolizeidirektionen digitale Akteneinsicht nehmen. Dies ermöglicht eine Vereinfachung der Verwaltung bei gleichzeitiger Sicherstellung einer sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden.