Grenzkontroll-Maßnahmen an Österreichs Grenzen
Wiedereinführung von Grenz-Kontrollen zu Deutschland, Italien, Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.
In den letzten Tagen hat das Bundes-Ministerien wieder Grenz-Kontrollen eingeführt zu:
- Italien
- Schweiz
- Liechtenstein
- Deutschland
- Slowenien
- Ungarn
- Slowakei
- Tschechien
Sie dürfen aus diesen Ländern nur an bestimmten Grenz-Übergängen einreisen.
Wenn Sie aus einem dieser Länder nach Österreich einreisen wollen, brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheits-Zustand.
In diesem Zeugnis muss stehen, dass Sie auf SARS-CoV-2 getestet wurden und der Test negativ war. SARS-CoV-2 ist das Corona-Virus.
Wenn der Test negativ ist, heißt das, Sie sind nicht am Corona-Virus erkrankt.
Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als 4 Tage sein.
Wenn Sie kein Zeugnis haben, dürfen Sie nicht nach Österreich einreisen!
Es gibt aber Ausnahmen für diese Regelung:
- Wenn Sie Österreicherin oder Österreicher sind, einen Wohnsitz in Österreich haben oder normalerweise in Österreich leben, dürfen Sie einreisen, wenn Sie 14 Tage in Heim-Quarantäne gehen.
Das heißt, Sie müssen unterschreiben, dass Sie 14 Tage zu Hause bleiben.
- Sie können durch Österreich durchfahren, wenn Sie dazwischen nicht stehenbleiben. Es muss aber sicher sein, dass Sie ausreisen dürfen.
- Für den Güter-Verkehr, der gewerbliche Verkehr und die Berufs-Pendler gelten diese Regeln nicht.
Güter-Verkehr oder gewerblicher Verkehr heißt, dass jemand zum Beispiel Lebensmittel über die Grenze führen muss.
Taxis gehören nicht zu dieser Ausnahme. Taxis dürfen nicht einreisen.
Das Personal muss sich aber untersuchen lassen, wenn die Gesundheits-Behörde das anordnet. Das kann sein, wenn die Behörde glaubt, dass eine Person den Corona-Virus hat.
- Für Einsatz-Fahrzeuge gelten diese Regeln nicht. Das sind zum Beispiel Feuerwehr, Polizei und Rettung.
Einreise über den Luftweg
Österreicherinnen und Österreicher und Fremde, die in Österreich sein dürfen, müssen nach der Einreise nach Österreich 14 Tage in Quarantäne.
Das heißt, Sie müssen unterschreiben, dass Sie 14 Tage zu Hause bleiben.
Eine Ausnahme dafür gibt es nur dann, wenn sie sofort weiterreisen.
Menschen, die keine Aufenthalts-Berechtigung in Österreich haben, dürfen nicht von außerhalb des Schengen-Raums auf dem Luftweg einreisen.
Hier finden Sie die Schengen-Länder.
Diese Regeln gelten nicht für:
- diplomatisches Personal
- Angestellte von internationalen Organisationen
- Familien-Angehörige, die im selben Haushalt mit diesen Personen leben
- Humanitäre Einsatz-Kräfte.
Das sind Menschen, die zum Beispiel medizinische oder technische Hilfe leisten.
- Pflege-Personal und Gesundheits-Personal
- Transit-Passagiere,
das sind Menschen, die sofort weiterreisen.
- Personen, die im Güter-Verkehr arbeiten.
Das sind zum Beispiel LKW-Fahrer.
Es gibt keine Flüge mehr aus:
- Volks-Republik China
- Republik Korea
- Islamische Republik Iran
- Italien
- Schweiz
- Frankreich
- Spanien
- Vereinigtes Königreich
- Niederlande
- Russische Föderation
- Ukraine
Hier finden Sie Vorlagen für ein ärztliches Zeugnis, in dem steht, dass Sie auf den Corona-Virus getestet wurden in verschiedenen Sprachen:
Artikel vom Freitag, 10. April 2020, 07:44 Uhr
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