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  3. Einreise nach Österreich

Corona-Virus

Einreise nach Österreich

Ab Montag, 17. August 2020 gelten neue Einreise-Beschränkungen.
Damit sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreitet.
Wenden Sie sich bei Fragen an das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Konsumentenschutz und Pflege.
Die folgenden Informationen wurden in Rücksprache mit diesem Gesundheits-Ministerium gemacht.

Seit Montag, 17. August 2020 gilt eine überarbeitete Einreise-Verordnung des Gesundheits-Ministeriums.

Sie haben Fragen dazu?

Bitte wenden Sie sich an den Bürger-Service des Gesundheits-Ministeriums unter der Telefon-Nummer 08 00 20 16 11 oder mit E-Mail an: buergerservice@sozialministerium.at.

Am Ende des Textes gibt es einen Link zu den FAQs, den „häufig gestellten Fragen“ des Gesundheits-Ministeriums.
FAQ ist die englische Abkürzung für Frequently Asked Questions und heißt: häufig gestellte Fragen.

Einreise ohne Einschränkungen

Nach Österreich ohne Einschränkungen wegen Corona einreisen, dürfen:

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
  • EU- oder EWR-Bürgerinnen und EU- oder EWR-Bürger,
  • Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
  • Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und 
  • Personen mit einer Aufenthalts-Berechtigung in Österreich.

Diese Personen müssen aber aus Staaten mit gleichbleibend guter Covid-19 Situation einreisen. Und sich in den vergangenen 10 Tagen nur in einem dieser Staaten aufgehalten haben.

Staaten mit gleichbleibend guter Covid-19-Situation sind derzeit:

  • Andorra,
  • Belgien,
  • Dänemark,
  • Deutschland,
  • Estland,
  • Finnland,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Irland,
  • Island,
  • Italien,
  • Lettland,
  • Liechtenstein,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Monaco,
  • Niederlande,
  • Norwegen,
  • Polen,
  • San Marino,
  • Schweiz,
  • Slowakei,
  • Slowenien,
  • Spanien,
  • Tschechien,
  • Ungarn,
  • Vatikan,
  • Vereinigtes Königreich und
  • Zypern.

Einreise mit Einschränkungen

Eine Person der oben genannten Gruppen möchte direkt aus einem Risikogebiet einreisen, das derzeit keine gleichbleibend gute Covid-19 Situation hat?

Staaten mit nicht gleichbleibend guter Covid-19-Situation sind zum Beispiel:

  • Ägypten,
  • Albanien,
  • Bangladesch,
  • Belarus,
  • Bosnien und Herzegowina,
  • Brasilien,
  • Bulgarien,
  • Chile,
  • Ecuador,
  • Indien,
  • Indonesien,
  • Iran,
  • Kosovo,
  • Kroatien,
  • Mexiko,
  • Moldau,
  • Montenegro,
  • Nigeria,
  • Nordmazedonien,
  • Pakistan,
  • Peru,
  • Philippinen,
  • Portugal,
  • Rumänien,
  • Russische Föderation,
  • Schweden,
  • Senegal,
  • Serbien,
  • Südafrika,
  • Türkei,
  • Ukraine und 
  • USA

Dann muss die Person, die direkt aus einem dieser Risikogebiete einreist, ein Gesundheits-Zeugnis bei der Kontrolle zeigen.

Das Gesundheits-Zeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen.
Es darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Der PCR-Test, das heißt "Polymerase Chain Reaction", ist ein medizinischer Test. Damit kann man Covid-19 nachweisen.
Negativer PCR-Test heißt, dass man nicht Covid-19 hat.

Der PCR-Test kann im Ausland nicht gemacht werden?
Dann muss die Person den Test in Österreich machen.
Die Person hat dafür 48 Stunden Zeit. Bis ein negatives Test-Ergebnis vorliegt, muss die Person in Quarantäne bleiben.
Quarantäne heißt, dass die Person zu Hause bleiben muss.

Eine Freitestung ist möglich. Das heißt, die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein in dieser Zeit durchgeführter PCR-Test negativ ist.

Wenn eine Person von einem anderen Staat direkt nach Österreich einreist, muss sie auch ein Gesundheits-Zeugnis mit einem negativen PCR- Test haben.
Mit einem anderen Staat ist hier ein Staat gemeint, der nicht unter Einreise mit Einschränkungen steht.

Das Gesundheits-Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Wenn die Person kein Gesundheits-Zeugnis hat, muss sie 10 Tage in Quarantäne.
Eine Freitestung ist möglich. Das heißt, die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein in dieser Zeit durchgeführter PCR-Test negativ ist.

Einreise von Drittstaats-Angehörigen

Drittstaats-Angehörige, die von innerhalb des Schengen-Raums oder der EU einreisen, müssen bei der Einreise ein Gesundheits-Zeugnis haben.

Das Gesundheits-Zeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen.
Es darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Nach der Einreise müssen diese Personen auch noch 10 Tage in Quarantäne.
Dafür müssen sie eine Unterkunfts-Bestätigung vorlegen. Die Kosten dafür müssen sie selbst zahlen.
Ein Freitesten aus der Quarantäne ist in diesem Fall nicht möglich.
Das heißt, die Quarantäne kann nicht früher beendet werden, auch wenn ein in dieser Zeit durchgeführter PCR-Test negativ ist.

Ausnahmen gibt es für Personen-Gruppen wie

  • Pflege-Personal 
  • Saison-Arbeitskräfte oder 
  • diplomatische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenn sich diese Personen in den letzten 10 Tagen nicht die ganze Zeit in einem der Staaten, die unter Einreise ohne Einschränkungen stehen, aufgehalten haben, müssen sie ein Gesundheits-Zeugnis vorlegen.

Der durch das Gesundheits-Zeugnis bestätigte negative PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Nach der Einreise müssen diese Personen auch noch 10 Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann früher beendet werden, wenn ein in dieser Zeit durchgeführter PCR-Test negativ ist.

Personen, die im Rahmen des gewerblichen Verkehrs, wie zum Beispiel Berufs-Pendler aus beruflichen Gründen einreisen, müssen ein Gesundheits-Zeugnis haben.
Der durch das Gesundheits-Zeugnis bestätigte negative PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Eine Quarantäne ist hier nicht notwendig.

Ausnahmen

Einreisen aus zwingendem Interesse der Republik Österreich wie etwa bei Besuchen von Regierungs-Angehörigen anderer Staaten sind von allen Einschränkungen wegen Corona ausgenommen.

Auch das Einreisen nach Österreich für besonders wichtige Familien-Angelegenheiten ist ohne Einschränkungen möglich. Zum Beispiel für:

  • den Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners 
  • besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Taufen.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist weiter möglich.

Artikel vom 17. August 2020, 10:30 Uhr

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