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Compliance-Kompass für Gemeinden
Die Guideline für Rechtssicherheit bei Vergabe und Beschaffung – unter diesem Titel startete die Seminarreihe der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) am 5. und 6. November 2024 in Salzburg.
25 Städte- und Gemeindebedienstete besuchten das zweitägige Seminar und ließen sich von Expertinnen und Experten der Bundeswettbewerbsbehörde sowie des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung über aktuelle Fragestellungen des Kartellrechts und Vergabewesens informieren.
Eröffnet wurde die Veranstaltung im Schloss Mirabell vom Abgeordneten zum Salzburger Landtag Markus Schaflechner sowie vom Magistratsdirektor Maximilian Tischler vom Stadtmagistrat Salzburg. Der Direktor des BAK, Otto Kerbl, wies in seinen Eröffnungsworten auf die Bedeutung der Veranstaltung hin: "Integrität und Compliance sind unsere beste Chance, Korruption zu verhindern, denn, wie in vielen anderen Lebensbereichen, ist Prävention besser als Bekämpfung. Es ist uns wichtig, Personen so zu sensibilisieren, korruptionsanfällige Situationen als solche rechtzeitig zu identifizieren sowie den richtigen Umgang damit zu entwickeln, sodass strafbare Handlungen verhindert werden können."
Auch die Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf, betonte: "Mit dem Compliance-Kompass wurden das Kartellrecht, Vergabewesen und die Korruptionsprävention verständlich aufbereitet und praxisnah dargestellt. Dadurch soll mehr Sicherheit in der täglichen Arbeit geschaffen werden."
Inhaltlich wurden neben einer Einführung zur BWB und zum BAK die Themenbereiche Korruptionsstrafrecht, Direktvergaben, Ausschreibungsvergaben, Korruptionsprävention und Compliance abgedeckt. Ziel war, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der österreichischen Kommunalverwaltung bei ihren herausfordernden Verwaltungsaufgaben zu unterstützen und ihnen das Handwerkszeug für integres Verhalten in Vergabefällen in die Hand zu geben.
Der Grundstein für die Veranstaltung wurde durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung im Juli 2024 gelegt. Dabei steht der Kampf gegen Korruption, Kartelle und Vergabeabsprachen im Fokus. Ebenso soll die gemeinsame Aufklärungs- und Präventionsarbeit verstärkt werden.