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Innenminister Karner bekämpft Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Terror-Syrer
Innenminister Gerhard Karner hat – wie angekündigt – Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark eingebracht, mit dem die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen wegen terroristischer Straftaten verurteilten syrischen Staatsangehörigen ermöglicht wurde.
Die Revision richtet sich gegen das gesamte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das aus Sicht des Innenministers rechtswidrig ist. Insbesondere werden folgende Punkte beanstandet:
Unzureichende Begründung der Prognoseentscheidung durch das Landesverwaltungsgericht
Bereits der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung kritisiert, dass sich das Landesverwaltungsgericht nicht ausreichend mit den bestehenden Widersprüchen im Verfahren auseinandergesetzt hat.
Auszug aus der VfGH-Entscheidung:
Für die Gefährdungsprognose nach § 10 Abs. 1 Z 6 zweiter Tatbestand StbG ist es von wesentlicher Bedeutung, ob das Landesverwaltungsgericht der Auffassung ist, dass bestimmte (2020 bzw. 2021 begangene) Verwaltungsübertretungen zeigen, dass eine ausreichende Distanzierung des Beschwerdeführers von seinem früheren gewaltgeneigten Verhalten nicht vorliegt und dieser deswegen keine Gewähr für einen entsprechenden Respekt vor den Interessen und Rechten anderer und der Allgemeinheit bietet, oder ob das Landesverwaltungsgericht der Auffassung ist, dass und warum die in Rede stehenden Verwaltungsübertretungen für sich bereits eine negative Gefährdungsprognose begründen (siehe VfGH 24.9.2025, E 1925/2025). Die Bezugnahme des Landesverwaltungsgerichtes auf die (getilgte) strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers sowie die wörtliche Wiedergabe einer darauf bezugnehmenden Stellungnahme des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Steiermark deutet zwar darauf hin, dass diesem Verhalten weiterhin Bedeutung zugemessen wird. Diesfalls fehlt es aber an der gebotenen Auseinandersetzung mit der zitierten Stellungnahme, die inhaltlich wesentliche Widersprüche zu den vom Landesverwaltungsgericht auf Grund seiner mündlichen Verhandlung getroffenen Feststellungen und zur darauf aufbauenden rechtlichen Beurteilung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark in seiner Begründung aufweist.
Fehlende Prüfung der bejahenden Einstellung durch das Landesverwaltungsgericht
Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres hat das Landesverwaltungsgericht zudem wesentliche Umstände, die gegen eine Verleihung der Staatsbürgerschaft sprechen, nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Verurteilung gemäß § 278b Abs 2 StGB im Jahr 2016, das fehlende reumütige Geständnis diesbezüglich sowie die Bagatellisierung der dem Betroffenen zur Last gelegten Beteiligungshandlungen, der fehlende wesentliche Beitrag zur Wahrheitsfindung, die Nichtteilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm im Jahr 2021, das – entgegen der Feststellung des LVwG – weiterhin bestehende bzw. bis 2031 verlängerte Waffenverbot sowie die Stellungnahme des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung von Oktober 2024, in der weiterhin ein Gefährdungspotenzial festgestellt wird.