Innenministerium

Nehammer: BVT-Reform zügig umsetzen

Innenminister Karl Nehammer nahm am 6. Juli an der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten im Parlament teil. Themen waren u.a. die Änderung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes sowie Datenerhebung und Forschung im Bereich häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen.

"Die Änderung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes ist ein wesentlicher Schritt, um die Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bestmöglich voranzutreiben", sagte Innenminister Karl Nehammer am 6. Juli 2020 in der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten im Parlament in Wien. "Ich danke allen Nationalratsabgeordneten, die konstruktiv an der BVT-Reform mitgewirkt haben und weiterhin mitwirken werden", sagte Nehammer. Die Änderung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes wurde von den Abgeordneten mehrheitlich angenommen.

Sein Ziel sei einerseits, das Vertrauen in das BVT bei den Partnerdiensten und auch bei der Bevölkerung wiederherzustellen. "Andererseits werden auch organisatorische Änderungen im Bereich der nachrichtendienstlichen und organisatorischen Ausrichtung des BVT angestrebt", sagte der Innenminister.

Daneben werde es auch eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung der Verfassungsschutz-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter geben, die strenger als die bisherige Sicherheitsüberprüfung sei. "Im Bereich des Verfassungsschutzes ist erhöhte Sensibilität für die Notwendigkeit der Verschwiegenheit und Informationssicherheit unabdingbar. Die neu zu schaffende Vertrauenswürdigkeitsprüfung orientiert sich an internationalen Standards und gewährleistet dadurch höchste Integrität der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes", sagte Nehammer.

Außerdem werden Aus- und Fortbildung der mit dem Staatsschutz betrauten BVT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter neu geregelt und entsprechend internationaler Vorbilder angepasst. Dabei werde den Erkenntnissen aus dem parlamentarischen U-Ausschuss zum BVT Rechnung getragen. "Ausbildung ist das Fundament eines gesetzmäßigen Vollzugs und hat in einem rechtsstaatlichen und an den Grund- und Freiheitsrechten orientierten Verfassungsschutz höchste Priorität", sagte der Innenminister.

Empirische Studie zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

Ebenfalls angenommen von den Mitgliedern des Ausschusses für innere Angelegenheiten wurde ein Antrag zur Datenerhebung und Forschung im Bereich häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen. "Ich unterstütze diesen Antrag inhaltlich und kann ankündigen, dass das Innenministerium eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben hat, die die Phänomene häusliche Gewalt sowie Gewalt gegen Frauen während der Corona-Krise beleuchten wird. Gewalt ist weder im privaten Lebensbereich noch in der Öffentlichkeit tolerierbar. Es ist mir daher wichtig, zukünftige Maßnahmen auf verlässlicher wissenschaftlicher Grundlage zu gestalten", sagte der Innenminister. Mit entsprechenden Ergebnissen könne bereits im August gerechnet werden.

"Gewalt ist weder im privaten Lebensbereich noch in der Öffentlichkeit tolerierbar", sagte Innenminister Karl Nehammer.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 17978 vom Montag, 6. Juli 2020, 15:04 Uhr
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