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Volksbegehren

Start des Eintragungszeitraums für fünf Volksbegehren

Vom 15. bis 22. Juni 2026 können fünf Volksbegehren online sowie in jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden. Das Innenministerium ist unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 erreichbar.

Für fünf Volksbegehren kann im Rahmen des achttägigen Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Es handelt sich – in alphabetischer Reihenfolge der Kurzbezeichnungen – um die folgenden Volksbegehren: "GRATIS Verhütung", "Karfreitag-Feiertag für Alle", "Polizei - kritischer Personalmangel", "Transparenz im Parlament" und "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl".

Für diese Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als die erforderlichen Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.

Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese nun von 15. bis 22. Juni 2026 unterschreiben – entweder online mit "ID Austria" oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.

Insgesamt sind mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterschreiben. Dazu muss man spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums (22. Juni 2026) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (11. Mai 2026) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale bietet sich die Nutzung der "ID Austria" an, um die Volksbegehren zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Online-Unterschrift aufgrund gesetzlicher Vorgaben am 22. Juni 2026 um 20.00 Uhr endet.

Hotline des Innenministeriums: 0800 20 22 20

Für Fragen im Zusammenhang mit den Volksbegehren gibt es wieder eine Hotline des Innenministeriums. Auch über die "ID Austria" und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift wird dort Auskunft gegeben. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums ab 15. Juni 2026 unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 wochentags (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung, am 22. Juni 2026 von 9.00 bis 21.00 Uhr. Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26 2700 erreicht werden. Im Inland ist die Hotline gebührenfrei. Außerhalb der Betriebszeiten besteht ein Tonbanddienst. Auch per E-Mail ist das Innenministerium für Fragen und Informationen erreichbar: wahl@bmi.gv.at.

Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden nach Ende des Eintragungszeitraums unter dem Link
www.bmi.gv.at/volksbegehren
bekannt gegeben.

Die Online-Eintragung für die fünf Volksbegehren im Eintragungszeitraum ist über diesen Link möglich: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Online kann eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20 Uhr, durchgeführt werden.

Zahlreiche weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

Links:

  • Informationen zu den Volksbegehren
  • Link zur Online-Eintragung von Volksbegehren
  • Informationen zur "ID Austria"
Fünf Volksbegehren können online sowie in jeder beliebigen Gemeinde vom 15. bis 22. Juni 2026 unterschrieben werden.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 30406 vom Montag, 15. Juni 2026, 06:15 Uhr
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