Gebühren für EWR-Bürger und Bürgerinnen, Schweizer und Schweizerinnen und deren drittstaatsangehörige Familienangehörige
Nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes sind für die Ausstellung von Dokumentationen folgende Pauschalgebühren, wenn der Antrag nach dem 1. Jänner 2026 gestellt wurde, zu entrichten.
- Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltes: € 44
- Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte: € 91 bzw. € 39 für Kinder unter 16 Jahre
Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu zahlen. Falls dann die Dokumentation nicht ausgefolgt wird, kann der Betrag aber von der antragstellenden Person beim Finanzamt zurückgefordert werden. Nähere Informationen auf der Homepage des Finanzministeriums: Verfahren zur Entrichtung der festen Gebühren durch den Gebührenschuldner
Für die Dokumentation eines in Österreich geborenen Kindes müssen bis zum 2. Geburtstag des Kindes für die erstmalige Ausstellung keine Gebühren bezahlt werden.
Nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes sind für die Ausstellung von Dokumentationen folgende Gebühren, wenn der Antrag vor dem 1. Jänner 2026 gestellt wurde, zu entrichten. Die Behörde darf die Dokumentation erst ausstellen, wenn alle Gebühren bezahlt wurden.
- Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltes: € 22
- Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte: € 91bzw. € 39 für Kinder unter 16 Jahre
Zusätzlich Gebühren können bei Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltes durch die Vorlage ausländischer Dokumente anfallen.
Für die Dokumentation eines in Österreich geborenen Kindes müssen bis zum 2. Geburtstag des Kindes für die erstmalige Ausstellung keine Gebühren bezahlt werden.
Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2025