Gebühren für EWR-Bürger und Bürgerinnen, Schweizer und Schweizerinnen und deren drittstaatsangehörige Familienangehörige
Nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes sind für die Ausstellung von Dokumentationen folgende Gebühren zu entrichten. Die Behörde darf die Dokumentation erst ausstellen, wenn alle Gebühren bezahlt wurden.
- Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltes: € 22
- Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte: € 91 bzw. € 39 für Kinder unter 16 Jahre
Zusätzlich Gebühren können bei Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltes durch die Vorlage ausländischer Dokumente anfallen.
Für die Dokumentation eines in Österreich geborenen Kindes müssen bis zum 2. Geburtstag des Kindes für die erstmalige Ausstellung keine Gebühren bezahlt werden.
Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2025