Aufenthaltsbewilligung „Grenzgänger“
Die Aufenthaltsbewilligung „Grenzgänger“ berechtigt zum vorübergehenden Aufenthalt in Österreich zur Arbeitsaufnahme ohne Begründung eines Wohnsitzes.
Die Aufenthaltsbewilligung „Grenzgänger“ wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Grenzgänger“ erhalten?
Eine Aufenthaltsbewilligung „Grenzgänger“ kann erteilt werden, wenn
- der Drittstaatsangehörige über einen Daueraufenthaltstitel eines Nachbarstaates von Österreich mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügt,
- eine Beschäftigung in einem Grenzbezirk in Österreich aufgenommen werden soll und
- sinngemäß die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 mit Ausnahme der Z 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz erfüllt sind.
Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Grenzgänger“ ausgestellt?
Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein.
Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.
Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?
Familienangehörige können in Österreich keinen abgeleiteten Aufenthaltstitel erhalten.
Letzte Aktualisierung: 25. November 2025