Aufenthaltsbewilligung – Freiwilliger

Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen des Europäischen Freiwilligendiensts .

Die Aufenthaltsbewilligung „Freiwilliger“ wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Freiwilliger“ erhalten?

Dieser Aufenthaltstitel kann erteilt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind und der Fremde im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes tätig sein wird. Eine Vereinbarung über die Ableistung des Freiwilligendienstes mit der aufnehmenden Organisation muss vorgelegt werden.

Diese Vereinbarung muss enthalten:

  • Eine Beschreibung des Freiwilligendienstes und Angaben zur Dauer
  • Angaben zu den Bedingungen der Tätigkeit, insbesondere zu Betreuung und Dienstzeiten
  • Angaben zu den zur Verfügung stehenden Mitteln, um für den Unterhalt und die Unterkunft des Freiwilligen zu sorgen, inklusive Taschengeld des Freiwilligen
  • Gegebenenfalls Angabe zur Ausbildung, die der Freiwillige zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes erhält

Die Vorlage einer Haftungserklärung ist zulässig.

Eine Antragstellung im Inland ist nach erfolgter rechtmäßiger Einreise während des rechtmäßigen Aufenthaltes zulässig.

Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Freiwilliger“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein. Eine ortsübliche Unterkunft muss aber nicht nachgewiesen werden.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.

Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?

Familienangehörige können in Österreich keinen abgeleiteten Aufenthaltstitel erhalten.