Niederlassungsbewilligung – Künstler

Die „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ berechtigt zur Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit, die überwiegend aus künstlerischer Gestaltung besteht.

Die „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ erhalten?

Bei unselbständiger künstlerischer Betätigung müssen drittstaatsangehörige Künstler neben dem Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen den Antrag auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung – Künstler" gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, die im Antrag angegebenen Beschäftigungsbedingungen einzuhalten, einbringen.

Bei selbstständiger künstlerischer Betätigung ist ein schriftlicher Vertrag über eine Tätigkeit, die länger als sechs Monate dauern wird, sowie der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erforderlich.

Wann wird eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein. Eine Haftungserklärung ist zulässig.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.