S
Salomonen
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Sambia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Samoa
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
San Marino
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (von der EES-Erfassung ausgenommen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik San Marino über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Identitätskarte für Staatsbeamte; Kinder unter 15 Jahren: amtlicher Lichtbildausweis
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
São Tomé und Príncipe
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Saudi-Arabien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Schweden
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Schweiz
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis, Kollektivpass (iVm mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis), ein von einer Schweizer Vertretungsbehörde im Ausland ausgestelltes Laissez-Passer, das zu einer einmaligen Rückkehr in die Schweiz berechtigt, Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die im Reisedokument ihrer Eltern eingetragen sind und mit ihnen reisen, benötigen für den Grenzübertritt keinen besonderen Ausweis; für Kinder unter 15 Jahre, die weder Pass noch Identitätskarte besitzen: Kinderausweis, ausgestellt durch eine Kantonsbehörde
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Senegal
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Serbien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe (Anmerkung: Inhaber serbischer biometrischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion („Koordinaciona uprava“) ausgestellt wurden, sind auch visumfrei.)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Ablauf der Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen mit der Bezeichnung „BR Jugoslawien“ mit 31.12.2011, Donauschifferausweis1
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Seychellen
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja (3 Monate innerhalb von 6 Monaten)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 Abs. 2d SDÜ
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Sierra Leone
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Simbabwe
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Singapur
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Singapur über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 155/1983
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Slowakei
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Donauschifferausweis1
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Slowenien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- gültiger Notpass/Rückkehrausweis mit der Bezeichnung „Potni List za Vrnitev“
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Somalia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Anmerkung: Reisepässe der „Republik Somaliland“, sowie der Republik Somalia, die nach dem 31.1.1991 erteilt wurden, werden von Österreich nicht anerkannt
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Spanien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm amtlichem Lichtbildausweis, für Personen unter 18 Jahren gültiger Personalausweis mit einer vor einer zentralen Polizeiwache, einem Richter, Notar, Bürgermeister oder einem Kommandanten eines Postens der Guardia Civil ausgestellten Erlaubnis der die elterliche Gewalt ausübenden Person
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Sri Lanka
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
St. Lucia
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
St. Kitts und Nevis
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
St. Vincent und die Grenadinen
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Südafrika
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Südafrika über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 34/1997
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Anmerkung: „Temporary Passports“ der Republik Südafrika werden nicht anerkannt
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Sudan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Südsudan
- EU-Visumpflicht
- Jahr
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Suriname
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Eswatini (Swasiland)
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Syrien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben