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Visapflichten und Visabefreiungen für die Einreise in die EU+Österreich

Land/Personengruppen

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(Stand: 16.10.2026)


A
Afghanistan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Ägypten
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen der Arabischen Republik Ägypten; BGBl. Nr. 19/2014   
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Albanien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Ablauf der Gültigkeit nicht-biometrischer Reisepässe per 1.3.2012

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Algerien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Andorra
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Pässe) (von der EES-Erfassung ausgenommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Interpretativer Notenwechsel (nicht kundgemacht)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
    (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)
      

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Angola
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Antigua und Barbuda
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Argentinien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Argentinischen Republik über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 215/1960  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Äquatorialguinea
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Armenien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Aserbaidschan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: nur Dienstpässe: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 145/2010  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Äthiopien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Australien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über den Abschluß eines Sichtvermerkabkommens zwischen Österreich und Australien; BGBl. Nr. 146/1956  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

B
Bahamas
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 23/1982  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. III Nr. 126/1998  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Bahrain
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Bangladesch
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Barbados
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 248/1973  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. III Nr. 215/1997  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Belarus
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Belgien
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; vorläufiger Personalausweis; Kinder unter 12 Jahren: Identitätsausweis mit Lichtbild (auch ohne Lichtbild, wenn das unter 12-jährige Kind in Begleitung der Eltern reist), Personalausweis, der auch als Meldebescheinigung gilt, ausgestellt von einem belgischen Diplomaten oder Konsularbeamten im Ausland für einen belgischen Staatsangehörigen.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Belize
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Belize über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen; BGBl. Nr. 205/2002   
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Benin
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Bhutan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Bolivien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 216/1960  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Protokoll über die Änderung des Notenwechsels zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 3. August 1960; BGBl 47/2007;  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Bosnien und Herzegowina
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Botsuana
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Brasilien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 6 Monate + gewöhnliche Reisepässe: 3 Monate (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Brasilien über die Abschaffung des Sichtvermerkszwanges; BGBl 332/1967  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten und der Brasilianischen Botschaft in Wien, betreffend das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber; BGBl. Nr. 53/1960  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Brunei
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Bulgarien
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Burkina Faso
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Burundi
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

C
Chile
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 90 Tage (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft in Chile und dem chilenischen Außenministerium über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 173/1955  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

China
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Costa Rica
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Costa Rica über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 344/1968  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Côte d`Ivoire (Elfenbeinküste)
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Elfenbeinküste über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen; BGBl. Nr. 298/1985  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

D
Dänemark
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja (siehe Zusatz)
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Keine Anwendung der EU-VO (EU) 2025/1208

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Deutschland
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit höchstens einem Jahr abgelaufener Reisepass, provisorischer Reisepass oder Reisepass für Kinder (Kinderreisedokument); gültiger vorläufiger (provisorischer) Personalausweis; gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordener Personalausweis, Seefahrtbuch2; Donauschifferausweis1; Reiseausweis als Passersatz in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Dominica
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Dominikanische Republik
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Dschibuti
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

E
Ecuador
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja, Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ecuador über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen; BGBl. Nr. 79/2003  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

El Salvador
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 90 Tage (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik El Salvador, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und El Salvador; BGBl. Nr. 189/1960 + Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zwischen Österreich und El Salvador; BGBl. Nr. 34/1964;  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Eritrea
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Estland
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

F
Fidschi
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Finnland
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Frankreich
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja (siehe Zusatz)
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass, gültiger vorläufiger Personalausweis, gültiger französischer Fremdenausweis, von den zuständigen Behörden des Aufenthaltslandes für französische Staatsbürger ausgestellt, die in Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz ihren ordentlichen Wohnsitz haben; der Ausweis muss die Staatsbürgerschaft des Inhabers angeben
Zusatz zu Personalausweis (PA): Ab 1.1.2014: Verlängerung der Gültigkeitsdauer des PA mit Fälschungssicherheit (Plastikkarte) für Volljährige (Personen ab 18 Jahren) von 10 auf 15 Jahre. Die Verlängerung gilt auch für PA, die zwischen 1.1.2004 und 31.12.2013 an Volljährige ausgestellt wurden. Diese PA, bei denen die auf dem Ausweis selbst angegebene Gültigkeitsdauer möglicherweise abgelaufen ist, bleiben weiterhin gültig. Ihre Gültigkeitsdauer wird automatisch um 5 Jahre verlängert. Bei PA für zum Ausstellungszeitpunkt minderjähriger Personen beträgt die Gültigkeitsdauer weiterhin 10 Jahre.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

G
Gabun
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Gambia
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Georgien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische gewöhnliche Reisepässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Ghana
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Grenada
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Griechenland
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Schifferausweis2;
gültiger griechischer Reisepass, gültige „neue“ griechische Reisepässe (gewöhnliche Reisepässe, Diplomatenpässe, Dienstreisepässe), ausgestellt ab 1.1.2006. Seit dem 26.8.2006 beinhalten diese Reisepässe biometrische Daten (Foto, persönliche Daten), gespeichert in einem RF-Chip, seit 26.8.2009 beinhalten sie zusätzlich in einem Chip gespeicherte Fingerabdruckbilder des Reisepassinhabers;
Touristenidentitätskarte, Sammelreisepass, neue griechische Polizeiausweise

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Großbritannien und Nordirland
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Die Visumbefreiung gilt für britische Bürger sowie britische Staatsangehörige, die nicht britische Bürger sind:
  • britische Staatsangehörige (Überseegebiete) (British Nationals (Overseas))
  • Bürger der britischen Überseegebiete (British Overseas Territories Citizens): Diese Gebiete umfassen Anguilla, Bermuda, das Britische Antarktis-Territorium, das Britische Territorium im Indischen Ozean, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, die Falklandinseln, die Kolonie Gibraltar, Montserrat, die Pitcairninseln, St. Helena, Ascension und Tristan de Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln und die Turks- und Caicosinseln.
  • britische Überseebürger (British Overseas Citizens)
  • Personen unter dem Schutz des Vereinigten Königreichs (British Protected Persons)
  • britische Untertanen (British Subjects)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Provisorischer Reisepass, Sammelreisepass

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Guatemala
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (gewöhnl. Reisepässe) + 6 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Guatemala über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 435/1977  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Guinea
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Guinea-Bissau
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Guyana
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

H
Haiti
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Heiliger Stuhl (Vatikan)
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Honduras
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 SDÜ
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Hong Kong
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Visumbefreiung gilt nur für Inhaber des Passes "Hong Kong Special Administrative Region".
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

I
Indien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Österreich und Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Indien, BGBl. Nr. 126/2023  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Indonesien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 146/2008  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
§ 9 FPG-DV
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Irak
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Anmerkung: Pässe der Serien H, M und N bleiben bis Ende der Gültigkeitsdauer zulässig, wenn sie vor dem 19.3.2003 ausgestellt bzw. verlängert oder nach dem 19.3.2003 mit dem Stempelabdruck der CPA ausgestellt wurden; Pässe der Serie A und G sind anerkannt, Pässe der Serie S werden nicht anerkannt.

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Iran
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Irland
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Island
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Israel
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 438/1968  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Änderung des Abkommens vom 22. November 1968 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl Nr. 61/1973  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Italien
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Identitätskarte (Dienstausweis) für Staatsbeamte;
Minderjährige unter 15 Jahren: Geburtsurkunde, mit Lichtbild versehen und von der Polizei gestempelt, an Minderjährige ausgestellter Personalausweis

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

J
Jamaika
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht (Notenwechsel); BGBl. Nr. 306/1970  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. III 216/2002 idF BGBl. Nr. III 252/2002 (Berichtigung im englischen Wortlaut des Abkommens)  ; § 9 FPG-DV
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Japan
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 6 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Regierung und der Japanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und Japan; BGBl. Nr. 85/1958  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Jemen
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Jordanien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

K
Kambodscha
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kamerun
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kanada
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über den Abschluß eines Sichtvermerkabkommens zwischen Österreich und Kanada; BGBl. Nr. 124/1956  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kap Verde (Cabo Verde)
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kasachstan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: D (nur biometrisch) (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen; BGBI. III Nr. 60/2026  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Katar
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kenia
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kirgisistan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kiribati
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kolumbien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Komoren
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kongo
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kongo, Demokr. Rep.
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
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3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Nordkorea
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
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4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Südkorea
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 180 Tage + gewöhnl. Reisepässe: 90 Tage (EES-Sonderregelung Altabkommen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 212/1979  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kosovo
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Verwendet werden auch Serbische Reisepässe oder UNMIK-Pässe

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kroatien
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Donauschifferausweis1; Sammelreisepass versehen mit Lichtbild der eingetragenen Personen, Kinderausweis

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kuba
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Kuwait
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Spezialpass (nur biometrisch): 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait; BGBl. Nr. 68/2025  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

L
Laos
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Lesotho
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Lettland
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Libanon
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Liberia
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Libyen
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Liechtenstein
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis; Kollektivpass (Sammelreisepass – jedoch wäre hier auch ein amtlicher mit Lichtbild versehener Ausweis zusätzlich erforderlich)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Litauen
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Luxemburg
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis (unter 15 Jahre); Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Ausweis für Flugpersonal, gültiger Fremdenausweis für luxemburgische Staatsangehörige, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Monaco, Niederlande, der Schweiz und Liechtenstein haben und aus dem die luxemburgerische Staatsangehörigkeit des Inhabers hervorgeht

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

M
Macau
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen der „Regiao Administrativa Especial de Macau"
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Madagaskar
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Malawi
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Malaysia
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malaysia über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 193/1983  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Malediven
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Malediven über die Aufhebung der Sichtvermerkspflich für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 122/1991  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Mali
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Malta
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Marokko
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja, Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen Österreich und Marokko über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (nicht kundgemacht).
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Marshall-Inseln
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Mauretanien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Mauritius
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja (3 Monate innerhalb von 6 Monaten)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Mexiko
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (NUR gewöhnliche Reisepässe) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten zur beiderseitigen Abschaffung der Sichtvermerke in Reisepässen; BGBl. Nr. 44/1959  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
ANMERKUNG: Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen NICHT anwendbar aufgrund Artikel 20 SDÜ
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Mikronesien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Moldau
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Monaco
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (von der EES-Erfassung ausgenommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Monaco über den Personenverkehr; BGBl. Nr. 404/1983  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Mongolei
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass (nur biometrisch): 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen; BGBl. III Nr. 16/2026  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Montenegro
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Mosambik
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Myanmar/Birma
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

N
Namibia
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Nauru
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Nepal
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Neuseeland
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  ) 
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Neu-Seeländischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen Österreich und Neu-Seeland; BGBl. Nr. 230/1958  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Nicaragua
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Niederlande
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Reisepass für Geschäftsleute, Laissez-Passer, Notpass

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Niger
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Nigeria
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Nordmazedonien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen, welche vor dem 19.2.2007 ausgestellt wurden, besteht nur bis 27.2.2012

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Norwegen
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

O
Oman
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

P
Pakistan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 18/1990  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Palästina
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Palau
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Panama
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Panama über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 320/1981  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Papua-Neuguinea
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Paraguay
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Paraguay über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 92/1969  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Peru
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 90 Tage (Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Peru über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Spezialpässen) (BGBl. Nr. 2/1996)  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Philippinen
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 573/1977  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 28. Oktober 1977; BGBl. Nr. 405/1981  ; § 9 FPG-DV
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Polen
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Schifffahrtsbuch2; Erlaubnisschein für Flugpersonal

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Portugal
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm) amtlichem Lichtbildausweis, Sammelpersonal- und Sammelreiseausweis, Familienstammbuch, wenn es von Minderjährigen verwendet wird

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

R
Ruanda
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Rumänien
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1, Sammelreisepass iVm „Buletin de Identitate“

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Russische Föderation
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein; EU-Visaerleichterungsabkommen (Visumbefreiung für Diplomatenpässe) ausgesetzt
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

S
Salomonen
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Sambia
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Samoa
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

San Marino
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (von der EES-Erfassung ausgenommen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik San Marino über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Identitätskarte für Staatsbeamte; Kinder unter 15 Jahren: amtlicher Lichtbildausweis

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

São Tomé und Príncipe
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Saudi-Arabien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Schweden
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Schweiz
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis, Kollektivpass (iVm mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis), ein von einer Schweizer Vertretungsbehörde im Ausland ausgestelltes Laissez-Passer, das zu einer einmaligen Rückkehr in die Schweiz berechtigt, Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die im Reisedokument ihrer Eltern eingetragen sind und mit ihnen reisen, benötigen für den Grenzübertritt keinen besonderen Ausweis; für Kinder unter 15 Jahre, die weder Pass noch Identitätskarte besitzen: Kinderausweis, ausgestellt durch eine Kantonsbehörde

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Senegal
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Serbien
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe (Anmerkung: Inhaber serbischer biometrischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion („Koordinaciona uprava“) ausgestellt wurden, sind auch visumfrei.)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Ablauf der Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen mit der Bezeichnung „BR Jugoslawien“ mit 31.12.2011, Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Seychellen
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja (3 Monate innerhalb von 6 Monaten)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 Abs. 2d SDÜ
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Sierra Leone
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Simbabwe
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Singapur
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Singapur über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 155/1983  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Slowakei
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Slowenien
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
gültiger Notpass/Rückkehrausweis mit der Bezeichnung „Potni List za Vrnitev“

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Somalia
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Anmerkung: Reisepässe der „Republik Somaliland“, sowie der Republik Somalia, die nach dem 31.1.1991 erteilt wurden, werden von Österreich nicht anerkannt

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Spanien
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm amtlichem Lichtbildausweis, für Personen unter 18 Jahren gültiger Personalausweis mit einer vor einer zentralen Polizeiwache, einem Richter, Notar, Bürgermeister oder einem Kommandanten eines Postens der Guardia Civil ausgestellten Erlaubnis der die elterliche Gewalt ausübenden Person

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Sri Lanka
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

St. Lucia
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

St. Kitts und Nevis
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

St. Vincent und die Grenadinen
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Südafrika
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Südafrika über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 34/1997  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Anmerkung: „Temporary Passports“ der Republik Südafrika werden nicht anerkannt

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Sudan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Südsudan
EU-Visumpflicht
Jahr
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Suriname
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Eswatini (Swasiland)
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Syrien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

T
Tadschikistan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Taiwan
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, visumfrei nur Inhaber von Reisepässen mit Personalausweisnummer
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Tansania
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Thailand
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Thailand über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 246/1982  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Timor-Leste
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Togo
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Tonga
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Trinidad und Tobago
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 Abs. 2d SDÜ
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Tschad
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nei
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Tschechische Republik
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Tunesien
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Tunesien; BGBl. Nr. 254/1965  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Kundmachung: Vorübergehende teilweise Aussetzung der Durchführung des Notenwechsels über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Tunesien; BGBl. Nr. 936/1994  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Türkei
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der österreichischen Gesandtschaft in der Türkei und dem türkischen Außenministerium über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges; BGBl. Nr. 194/1955  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Jänner 1990 betreffend die teilweise Aufhebung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 66/1990 (teilweise Aussetzung gilt unbefristet).  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
gültiger türkischer Nationalpass, gültiger türkischer Reiseausweis (zur Wiedereinreise in die Türkei)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Turkmenistan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Tuvalu
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

U
Uganda
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Ukraine
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1, Kinderreisepass, Reisepass der Staatsbürger der Ukraine für Reisen ins Ausland, Seemanns­identitätausweis2 (sofern der Inhaber auf Schifffahrtsliste oder einem Auszug dieser steht), gültiges Crew Member Certificate (sofern der Inhaber auf einer Flugbesatzungsliste steht), Heimreisedokument der Ukraine (nur zur Rückkehr in die Ukraine)

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Ungarn
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass,seit weniger als einem Jahr abgelaufener Personalausweis, gültiger provisorischer gewöhnlicher Reisepass, gültiger diplomatischer Dienstpass, gültiger Seemannsdienstpass,
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Uruguay
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe zwischen Österreich und Uruguay; BGBl. Nr. 223/1963  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Usbekistan
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

V
Vanuatu
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Venezuela
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (3 Monate) (EES-Sonderregelung Altabkommen  )
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Venezuela über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 110/1990  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Vereinigte Arabische Emirate
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visabefreiungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Vereinigte Staaten von Amerika
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Vietnam
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Z
Zentralafrikanische Republik
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Zypern
EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben


Flüchtlinge und Staatenlose
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur Personen mit Flüchtlingsstatus (Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951) und Staatenlose mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (dazu zählen alle Schengen-Mitgliedstaaten sowie Zypern), die Inhaber eines von diesem Mitgliedstaat ausgestellten Reisedokuments sind
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Vereinte Nationen (UNO)
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Laissez-passer (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Laissez-Passer der Vereinten Nationen

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Europäische Gemeinschaften
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Ausweis der Europäischen Gemeinschaften (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Ausweis für Mitglieder und Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Souveräner Malteser Ritterorden
EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Ziviles Flugpersonal
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Inhaber einer Fluglizenz oder eines Besatzungsausweises (Crew Member Licence oder Certificate) nach Anlage 9 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 in Ausübung ihres Berufes dürfen aufgrund dieser Papiere
a) in einem im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gelegenen Zwischenlande- oder Zielflughafen an Bord und von Bord ihres Flugzeugs gehen;
b) sich in das Hoheitsgebiet der Gemeinde begeben, zu der der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gelegene Zwischenlande- oder Zielflughafen gehört;
c) sich mit jedem Beförderungsmittel zu einem im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gelegenen Flughafen begeben, um an Bord eines von diesem Flughafen abfliegenden Flugzeugs zu gehen.
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Ziviles Flugpersonal in Ausübung seiner Aufgaben, das im Besitz eines Flugbesatzungsausweises und eines gültigen Reisedokuments ist (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen), sofern es
a) in einem im Hoheitsgebiet gelegenen Zwischenlande- oder Zielflughafen an Bord und von Bord ihres Flugzeugs geht;
b) sich in das Hoheitsgebiet der Gemeinde begibt, zu der der im Hoheitsgebiet gelegene Zwischenlande- oder Zielflughafen gehört, oder einer angrenzenden Gemeinde;
c) sich mit jedem Beförderungsmittel zu einem im Hoheitsgebiet gelegenen Flughafen begibt, um an Bord eines von diesem Flughafen abfliegenden Flugzeugs zu gehen.
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Inhaber eines Visums D eines Schengen-Staates
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, sofern von einem Schengen-Staat ausgestellt, besteht ein Reiserecht im übrigen Schengen-Gebiet für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, sofern die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Aufenthaltskarte gemäß der Richtlinie 2004/38/EG (EU-Freizügigkeitsrichtlinie)
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Inhaber eines Schengen-Aufenthaltstitels
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, sofern von einem Schengen-Staat ausgestellt und als Schengen-Aufenthaltstitel notifiziert, besteht ein Reiserecht im übrigen Schengen-Gebiet für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, sofern die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Aufenthaltstitel "Student"
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, für 360 Tage für qualifizierte Studenten, die an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen oder für sie eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschuleinrichtungen besteht, sofern der Aufenthaltstitel (oder Visum D) "Student" von einem EU-Mitgliedstaat, außer Irland und Dänemark, ausgestellt wurde.
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU"
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, für die Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit gemäß § 12c Abs. 3 AuslBG für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Bundesgebiet sowie für die Beantragung eines Aufenthaltstitels gemäß § 50a Abs. 1 oder 3 NAG (für Inhaber eines Aufenthaltstitels von Zypern + Familienangehörige ist für die Beantragung eine maximale Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat ab Einreise in das Bundesgebiet vorgesehen), sofern der Aufenthaltstitel von einem EU-Mitgliedstaat, außer Irland und Dänemark, ausgestellt wurde.
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Aufenthaltstitel "Forscher"
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, für 180 Tagen in 360 Tagen für qualifizierte Forscher, um einen Teil der Forschungsarbeit durchzuführen, sofern der Aufenthaltstitel (oder Visum D) "Forscher" von einem EU-Mitgliedstaat, außer Irland und Dänemark, ausgestellt wurde.
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Aufenthaltstitel "ICT"
EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, sofern von einem EU-Mitgliedstaat, außer Irland und Dänemark, ausgestellt, und die Voraussetzungen gemäß § 18 Abs. 12 oder 13 AuslBG (EU-Entsendebestätigung) erfüllt sind.
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis (Beachtung der EU-VO (EU) 2025/12085)
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

5 EU-VO 2025/1208 des Rates vom 12.6.2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben


Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2026

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