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Aktuelles

Task Force Sozialleistungsbetrug: Bilanz 2023 zeigt Wirkung und Wert der Einheit

Die Ermittlungsgruppe im Bundeskriminalamt zeigte auch 2023, wie schlagkräftig und effizient der Kampf gegen Sozialleistungsbetrug geführt werden kann und muss. Ein aufgedeckter bzw. verhinderter Schaden von ca. 25,5 Mio. Euro und ca. 4.650 ausgeforschte Täterinnen und Täter belegen einen großen Erfolg für das Innen- und das Finanzministerium. Die Aufklärungsquote bei diesen Betrugsformen beträgt beinahe 100 Prozent.

Die vom Bundeskriminalamt (BK) geführte Task Force "Sozialleistungsbetrug" (TF SOLBE) legt die bislang stärkste Jahresbilanz seit ihrem Bestehen vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung und vielen anderen Partnern gelang es erneut, tausende Fälle aufzudecken und Tatverdächtige auszuforschen. Die Summe des entstandenen bzw. durch die Ermittlungen verhinderten Schadens für 2023 beträgt mehr als 25,5 Millionen Euro.

"Sozialleistungen sollen Menschen, die sich in schwierigen Situationen befinden, unterstützen. Wir gehen aber entschieden gegen jene vor, die sich auf Kosten der Allgemeinheit illegal bereichern. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Finanzpolizei und BMI ist Garant für Fairness und den Kampf gegen Missbrauch", so Finanzminister Magnus Brunner.

"Die gemeinsame Ermittlungsgruppe gegen Sozialleistungsbetrug setzt wichtige und konsequente Maßnahmen für all jene, die hart arbeiten und mit ihren Beiträgen dafür sorgen, dass es Leistungen vom Staat gibt. Wir müssen mit dem Geld der Steuerzahler sorgsam umgehen und Missbrauch verhindern. Die eindrucksvollen Ermittlungserfolge bestätigen einmal mehr, dass die Gründung dieser Ermittlungsgruppe ein richtiger Schritt war", unterstreicht Innenminister Gerhard Karner.

Stimmen aus der operativen Ebene

General Andreas Holzer, Direktor Bundeskriminalamt: "Sozialleistungen sind für Menschen in unterschiedlichen Notsituationen gedacht. Dass sich Kriminelle hier bereichern, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Ich bin stolz auf die Task Force SOLBE und die Ermittlungsteams in den Bundesländern, die nun seit ihrem Bestehen 18.700 Anzeigen mit mehr als 112 Millionen Euro Schaden und 20.000 Tatverdächtigen aufklären konnte. Damit bekämpfen sie nicht nur effektiv Kriminalität, sondern tragen ihren Teil dazu bei, sicherzustellen, dass Hilfen dort ankommen, wo sie wirklich benötigt werden."

Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei: "Der Kampf gegen Sozialleistungsbetrug erfordert einen Schulterschluss aller Ämter und Behörden, um effektiv gegen diese dreisten Betrugsformen zulasten der Allgemeinheit vorgehen zu können. Ich bin sehr froh, dass wir seitens der Finanzpolizei eine sehr gute Abstimmung unserer Ermittlungstätigkeiten mit der Task Force SOLBE haben und damit Sozialbetrug und Sozialleistungsbetrug vereint bekämpfen zu können."

Brigadier Gerald Tatzgern, Leiter der zuständigen Abteilung im Bundeskriminalamt: "Es ist immer wieder erstaunlich, wie skrupellos manche Verdächtige versuchen, den Staat zu betrügen. Diese Betrüger schrecken vor nichts zurück. Sie täuschen Armut vor, bekommen Sozialleistungen, haben aber oft Vermögen durch illegale Geschäfte."

Über die Task Force SOLBE

Die TF SOLBE wurde 2018 gegründet, um den Sozialstaat vor dem Missbrauch seiner Leistungen zu schützen. Die im Bundeskriminalamt installierte Einheit tätigt sowohl Ermittlungen als auch Schwerpunktaktionen, etwa bei Kontrollen des internationalen Flugverkehrs, und umfassende Präventionsmaßnahmen im ganzen Land. Im Fokus sind derzeit Personen, die Scheinwohnsitze in Österreich vortäuschen, um widerrechtlich Sozialleistungen zu beiziehen. Seit 2018 konnten über 20.000 Tatverdächtige ausgeforscht werden.

Für ihre Ermittlungen greift die TF SOLBE auf ein weitreichendes nationales und internationales Netzwerk zu. Neben der Finanzpolizei als zentralem Partner arbeiten auch diverse Landespolizeidirektionen, das Bundesamt Fremdenwesen und Asyl oder auch Botschaften und Verbindungsbeamte im Ausland am Ermittlungserfolg. Dazu kommen viele Partner in der öffentlichen Verwaltung, etwa die Pensionsversicherungsanstalt.

Häufige Begehungsformen des Sozialleistungsbetrugs

Das BK kennt derzeit mehr als 50 unterschiedliche Begehungsformen, welche in diese Hauptgruppen zusammengefasst werden können:

• Nicht gemeldete Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Konsum von Sozialleistungen
• Widerrechtlicher Bezug von Sozialleistungen aufgrund eines Scheinwohnsitzes im Inland
• Erschleichung eines fortgesetzten Bezuges trotz Ableben eines Bezugsberechtigten
• Verschweigen von Vermögenswerten zum widerrechtlichen Bezug oder erhöhten Bezug von Sozialleistungen
• Täuschung über tatsächliche Wohnsituation (Nicht- oder Falschmeldungen im Melderegister)
• Täuschung über den tatsächlichen Gesundheitszustand zur Erlangung von Sozialleistungen
• Vortäuschung von Krankheiten (z.B. Blindheit), um dadurch widerrechtlich in den Genuss von Sozialleistungen (Pflegegeld) zu gelangen
• Fälschung von Urkunden
• Verschleierung der wahren Identität (z.B. "Alterslüge").
• Wahrheitswidrige Angaben über aufrechte Beschäftigungsverhältnisse bzw. "Schwarzarbeit"

Statistik: Anzeigen, Schaden, Beschuldigte

Die Zahl der Anzeigen und die Gesamtschadenssumme nimmt seit zehn Jahren kontinuierlich und sprunghaft zu, kulminierend in einem Anzeigenhöchststand von 4.457 Fällen im Jahr 2023. Hintergrund dieser Zunahme sind die massiv verstärkten, interministeriell und interorganisatorisch durchgeführten Kontrollmaßnahmen (Stichwort: Kontrolldelikt). Ein weiterer Grund für die starke Zunahme an Verdachtsfällen sind die Sensibilisierungsmaßnahmen aller relevanten Stakeholder und auszahlenden Stellen, um mögliche Betrugsversuche bereits früh zu erkennen.

Beim Sozialleistungsbetrug handelt es sich um einen "Dauer-Betrug": Wird der Betrug nicht aufgedeckt, läuft die unrechtmäßige Bereicherung dauerhaft weiter. Deshalb ist der "verhinderte" Schaden bei diesem Sonderdelikt ein zentraler Punkt. Die TF SOLBE konnte durch gezielte Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen von 2018 bis 2023 eine Gesamtschadenssumme von mehr als 112,3 Millionen Euro ermitteln bzw. verhindern, wobei im Jahr 2023 der Höchststand von ca. 25,5 Millionen Euro erreicht worden war (+80,7 Prozent im Vergleich zu 2022). Diese Summe bezieht sich sowohl auf den tatsächlich entstandenen als auch auf den verhinderten Schaden, der durch den Fortbezug der Leistung der Republik entstanden wäre.

Durch eine exorbitant effiziente Aufklärungsquote von 99,6 Prozent konnten die meisten Tatverdächtigen ausgeforscht und angezeigt werden. In etwa 70 bis 80 Prozent der bekannten Fälle handelt es sich bei den Beschuldigten um Fremde. Für das Jahr 2023 aufgeschlüsselt: 1.250 Beschuldigte mit österreichischer Staatsbürgerschaft, 3.394 Beschuldigte mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Die häufigsten Nationalitäten der Beschuldigten des Jahres 2023 sind mit großem Abstand Syrien, Afghanistan und Ukraine.

Arbeit der Finanzpolizei

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat im vergangenen Jahr 159 Anzeigen aufgrund von Sozialleistungsbetrug an die TF SOLBE gelegt. Darüber hinaus legte die Finanzpolizei im vergangenen Jahr 397 Meldungen über nicht gemeldete Arbeitsaufnahme durch Dienstnehmer an das Arbeitsmarktservice, welches wiederrum die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen betreibt. Der Trend in beiden Punkten geht 2024 nach oben.

Beispiele aus dem Ermittlungsalltag

Beispiel 1: Landeskriminalamt Wien, 2001-2023
Eine Türkin (55) hatte ab 2001 in Österreich eine monatliche Witwenpension (ca. 613 Euro im Jahr 2023) erhalten. Sie unterließ es, ihre Heirat im Jahr 2012 den Behörden zu melden. Die Heirat hatte in Norwegen stattgefunden. Durch eine Briefsendung aus der Türkei, wo die Scheidung bekannt gegeben worden war, erlangte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Kenntnis von der elfjährigen Betrugshandlung. Der entstandene Schaden beträgt über 66.000 Euro.

Wäre diese Mitteilung des mittlerweile nun wieder geschiedenen Ehemannes nicht eingelangt, so hätte die beschuldigte türkische Staatsangehörige bis an ihr Lebensende (ca. 83,7 Jahre lt. Sterbetafel der Statistik Austria) weiterhin widerrechtlich Witwenpension bezogen. Somit wäre ein weiterer Schaden von insgesamt ca. 206.000 Euro zum Nachteil der PVA Österreich entstanden (Versuchsschaden).

Beispiel 2: Fremdenpolizei Salzburg, 2011-2023
Ein deutscher Staatsangehöriger (75) tätigte gleich zwei Betrugshandlungen:
Zunächst verschwieg der Deutsche mit Wohnsitz in Salzburg vorsätzlich dem Sozialamt der Stadt Salzburg sein Einkommen und Vermögen aus Zinsen, Dividenden, realisierten Wertsteigerungen, sowie aus Miet- und Verkaufseinkünften, um dadurch die Voraussetzungen für den Bezug von Mindestsicherung über mehr als drei Jahre vorzutäuschen und sich zu bereichern. Durch diese Tathandlung entstand zum Nachteil des Sozialamtes ein Schaden in der Höhe von ca. 34.000 Euro.

Mit demselben Bereicherungsvorsatz verschwieg der Mann dieses Einkommen und Vermögen auch gegenüber der PVA, um damit auch die Voraussetzungen zum widerrechtlichen Bezug einer EWR-Ausgleichszulage zu seiner deutschen Rente über beinahe neun Jahre vorzutäuschen. Durch diesen widerrechtlichen Bezug (monatlich 408 Euro) zum Bezug einer Altersrente in Deutschland entstand ein Gesamtschaden in der Höhe von 49.000 Euro. Der Beschuldigte ist flüchtig und europaweit zur Festnahme ausgeschrieben.

Beispiel 3: Fremdenpolizei Tirol, 2021-2023
Ein Österreicher (32) fälschte und verfälschte von 2010 bis 2023 zigfach Arzt-Honorarnoten und reichte diese bei verschiedenen Krankenversicherungsträgern und privaten Versicherungen zur Kostenrückerstattung ein.

Im November 2023 ist bei einer Versicherung eine große Anzahl von einlangenden Honorarnoten und Fahrtkosten des Beschuldigten aufgefallen. Daher wurde der Beschuldigte einer näheren Prüfung unterzogen. Eine Detailprüfung der abgerechneten Anträge z.B. für Fahrtkosten in das LKH Innsbruck ergab eine Kostenrückerstattung von ca. 9.900 Euro, wovon jedoch lediglich ca. 1.400 Euro berechtigt gewesen waren. Dies war der Anstoß für eine umfassende Detailüberprüfung aller eingereichten Dokumente des Mannes.
Nach der Ausforschung und dem Geständnis erfolgte eine Gutmachung des gesamten entstandenen Schadens von ca. 119.000 Euro durch den Beschuldigten.

Beispiel 4: Polizei Steiermark, 2020-2022
Eine 48-jährige Österreicherin erzielte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, bezog aber gleichzeitig Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Das Ermittlungsverfahren ergab, dass die Beschuldigte für den Zeitraum von 2020 bis 2021 bzw. 2022 zu Unrecht Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in der Höhe von ca. 4.600 Euro und Notstandshilfe in der Höhe von ca. 20.000 Euro bezogen hatte.

Symbolbild: Die Task Force Sozialleistungsbetrug (TF SOLBE) legt die bislang stärkste Jahresbilanz seit ihrem Bestehen vor.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 27060 vom Sonntag, 14. Juli 2024, 11:15 Uhr
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