Grenzkontrollen
Grenzkontrollen zu Tschechien und Slowakei werden verlängert
Fortführung der Kontrollen als notwendige Maßnahme zur Abschreckung der Schleppermafia – Assistenz für Gesundheitsbehörden zur Verhinderung der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche - Karner: "Grenzkontrollen konsequent fortsetzen"
Die Grenzkontrollen zu Tschechien und der Slowakei wurden am 15. April 2025 um weitere sechs Monate verlängert. An den Übergängen zu Ungarn und zu Slowenien wird bereits seit dem Herbst 2015 ebenfalls kontrolliert.
Auch entlang der Schlepperrouten setzt Österreich Maßnahmen: Österreichische Polizistinnen und Polizisten stehen derzeit in Serbien und Ungarn im Einsatz. Rund 40 österreichische Polizistinnen und Polizisten bekämpfen im Rahmen der Operation Fox auf ungarischem Staatsgebiet die grenzüberschreitende Kriminalität.
Die Aufgriffe in der Balkanregion gingen in den vergangenen 18 Monaten drastisch zurück. Die Schleppermafia meidet auf Grund der zahlreich gesetzten Maßnahmen Österreich. Damit ist auch die Zahl der Aufgriffe im Burgenland drastisch gesunken.
Grenzkontrollen an den österreichischen Grenzen
Die Kontrollen finden sowohl stationär an Grenzübertrittsstellen statt, aber auch mobil im grenznahen Raum. Durch diese Kombination aus polizeitaktischen Maßnahmen wird ein flexibles Netz zur Bekämpfung der Schleppermafia gespannt.
"Die Grenzkontrollen sind und bleiben ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die illegale Migration. Durch die gesetzten Maßnahmen wurde die illegale Migration massiv reduziert, mit dem Ziel sie gegen Null zu drängen", betont Innenminister Gerhard Karner. "Diesen eingeschlagenen Weg müssen und werden wir konsequent fortsetzen."
Derzeit führen 10 EU-/Schengen-Staaten Binnengrenzkontrollen durch: Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und Slowenien.
Assistenz für die Gesundheitsbehörden zur Verhinderung des Übergreifens der Maul- und Klauenseuche
An der Grenze zur Slowakei, aber auch zu Ungarn, unterstützt die Polizei aktuell die Gesundheitsbehörden. Die Maßnahmen der Polizei konzentrieren sich dabei auf die Anhaltung von Fahrzeugen, die Überprüfung der notwendigen Dokumente und die Kontrolle von Fahrzeugen, bzw. deren Ladung. Im Rahmen der getroffenen Maßnahmen wurden auch zahlreiche Grenzübergänge zur Slowakei und nach Ungarn vorerst geschlossen.
Die polizeilichen Kontrollmaßnahmen gegen diese Tierseuche finden ausschließlich als Assistenzleistung für die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (Bezirkshauptmannschaften) statt. Die Entscheidung über die Verbringung von bestimmten tierischen Waren trifft im Zweifelsfall immer diese Behörde, nicht die Polizei vor Ort.