Terrorismusbekämpfung
Statement der Kooperationsstelle der Nachrichtendienste Österreichs zur aktuellen Berichterstattung
Auf Grund der aktuellen medialen Berichterstattung und den Diskussionen in den sozialen Netzwerken sehen die Leiter und Direktoren des Abwehramtes (AbwA), der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und des Heeres-Nachrichtenamtes (HNaA) im Wege der Kooperationsstelle der Nachrichtendienste Österreichs (KSN) die Notwendigkeit der Klarstellung einiger Punkte in Bezug auf die Vereitelung eines Terroranschlages auf eines der inzwischen abgesagten Taylor-Swift-Konzerte in Wien.
Nachrichtendienste auf der ganzen Welt kooperieren zu unterschiedlichen Themen mit ausländischen Nachrichtendiensten. Dies erfolgt je nach rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben in unterschiedlicher Art und Weise.
Daher pflegen alle drei österreichischen Nachrichtendienste Beziehungen zu Partnerdiensten. Diese Kooperationen gründen in der nachrichtendienstlichen Tätigkeit auf wechselseitiger Informationsteilung und erhöhen somit die Sicherheit aller betroffenen Länder. Derartige bilateralen Kooperationen sind für die Auftragserfüllung unumgänglich und funktionieren bei allen drei Nachrichtendiensten Österreichs sehr gut.
Entscheidend für den Erfolg – gerade in zeitkritischen Situationen – ist eine enge Zusammenarbeit in- und ausländischer Dienste.
Im konkreten Fall der Verhinderung eines Terroranschlages auf ein Konzert von Taylor Swift ist festzuhalten, dass die DSN und das HNaA nur wenige Tage vor den geplanten Konzerten partnerdienstliche Informationen aus dem Ausland erhalten haben, die umfassende und eng abgestimmte Bearbeitungen aller drei Dienste ausgelöst haben.
Die DSN hat zusätzlich eine staatspolizeiliche Komponente, weshalb sie auch für die unmittelbare Gefahrenabwehr und die Strafverfolgungsmaßnahmen, gemeinsam mit den Justizbehörden, verantwortlich zeichnet. In Summe führten diese erfolgreichen nationalen und internationalen Kooperationen unter Federführung der DSN schließlich zur Festnahme mehrerer Tatverdächtiger und der Verhinderung eines bereits im Vorbereitungsstadium befindlichen Terroranschlages.
Mediale Berichte, wonach Informationen zu den Verdächtigen oder zu den geplanten Anschlägen bereits seit 14 Tagen bei den Diensten verfügbar gewesen wären, entbehren jeglicher Grundlage. Besonders im Falle einer terroristischen Bedrohung erfolgt die Weitergabe und daraus resultierende Zusammenarbeit zeitverzugslos, professionell und friktionslos.
Das gesamte Statement der Kooperationsstelle der Nachrichtendienste Österreichs (KSN) finden Sie im unten angefügten Dokument.