Niederlassungsbewilligung – Forscher

Die „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ berechtigt zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit als Wissenschaftler oder Forscher.

Die „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ wird in der Regel für 24 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ erhalten?

Neben einem Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen muss eine Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung oder einer Forschungseinrichtung, die nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz keiner Zertifizierung bedarf (z.B. Universität) vorgelegt werden.

Die Niederlassungsbewilligung kann einmalig für 12 Monate verlängert werden zum Zweck der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen weiter vorliegen (ausgenommen Unterkunftsnachweis).

Eine Änderung des Aufenthaltszweckes nach der Arbeitssuche/Unternehmensgründung ist nur zu folgenden Aufenthaltszwecken möglich:

Wann wird eine „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.

Was passiert nach zwei Jahren? Ist ein Umstieg auf eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ möglich?

Ja. Im Verlängerungsverfahren kann eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ ausgestellt werden, wenn innerhalb der 24 Monate zumindest 21 Monate eine Beschäftigung unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen gegeben war. Nähere Informationen zur „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ finden Sie hier.

Die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ berechtigt zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Gibt es die Möglichkeit innerhalb der EU mobil zu sein? Was sind hier die Regelungen?

Ja. Auf Basis der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU-Mitgliedstaaten als Forscher tätig sein. Nähere Informationen finden Sie im EU Immigration Portal oder Sie erkundigen sich im Land ihrer geplanten Mobilität.

Wenn Sie aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich Mobilität ausüben wollen, finden Sie nähere Informationen hier.