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Wahlen

Nationalratswahl 2024: Was Sie wissen müssen

Wahl-Leiter Gregor Wenda informierte in einem APA-Interview über wichtige Themen der Nationalratswahl 2024.

Gregor Wenda, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres, sprach Anfang September 2024 in einem Interview mit der "Austria Presse Agentur" (APA) über die bevorstehende Nationalratswahl. Diese ist nach der Europawahl im Juni 2024 die zweite Wahl, bei der die Wahlrechtsreform von 2023 zur Anwendung kommt. Die Reform des Vorjahres setzt insbesondere zwei große Schwerpunkte um: die Schaffung neuer Möglichkeiten, die Menschen mit Behinderungen die Stimmabgabe erleichtern sollen, sowie Änderungen bei der Wahlkartenlogistik.

Wie läuft die Wahl im Wahllokal ab?

In Österreich dürfen grundsätzlich alle Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft ab dem 16. Geburtstag wählen. Vor der Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler von ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde eine amtliche Wahlinformation. Auch ein Blick auf die Homepage des Innenministeriums lohnt sich: Dort gibt es ein breites Informationsangebot zur Nationalratswahl, und man wird etwa eine Woche vor der Wahl eine Liste mit allen Wahllokalen einsehen können, darunter Öffnungszeiten und Adressen sowie Angaben zur Barrierefreiheit. "Wir haben seit Ende August im Innenministerium auch eine Hotline eingerichtet", sagte Wenda. Unter der Nummer 0800/20 22 20 kann man sich zu allen Fragen rund um die Ausübung des Wahlrechts informieren.

Am Wahlsonntag darf man auf dem Weg ins Wahllokal nicht auf einen Ausweis vergessen. Bevor man in die Wahlzelle geht, erhält man von der Wahlleitung ein Wahlkuvert sowie einen Stimmzettel. In der Wahlzelle sind Listen mit den Namen der Vorzugsstimmenkandidatinnen und -kandidaten der Landesparteilisten ausgehängt sowie ein Heft mit Bewerberinnen und Bewerbern der Bundesparteilisten aufgelegt. "Das Wahlrecht zeigt mehrere Wege auf, wie eine gültige Wahlentscheidung zu Stande kommt. Der typische Fall ist das Kreuz im Kreis der Partei, die man wählen möchte. Es gibt aber auch die Möglichkeit, alle anderen Parteien durchzustreichen – das muss aber natürlich eindeutig erkennbar sein", erklärte Wenda.

Wichtig bei Vorzugsstimmen: Es gibt kein Stimmensplitting. Vorrangig ist die Wahlentscheidung für die Partei. Gibt man zusätzlich einer Person eine Vorzugsstimme, die für eine andere Partei antritt, ist diese Vorzugsstimme ungültig. Nach der Wahlentscheidung gibt man den Stimmzettel in das Wahlkuvert, verlässt die Wahlzelle und wirft das Wahlkuvert entweder selbst in die Urne ein oder übergibt es der Wahlleitung zum Einwurf.

Die Wahlkarte: Ein multifunktionales Instrument

Wer am Wahltag nicht das Heimatwahllokal besuchen kann, hat die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Damit ist es möglich, seine Stimme entweder in einem anderen Wahllokal, per Briefwahl oder durch Besuch einer fliegenden Wahlkommission abzugeben, falls man aufgrund von Mobilitätseinschränkungen kein Wahllokal besuchen kann. Seit Jänner dieses Jahres besteht die Möglichkeit, die Wahlkarte bei Ausübung der Briefwahl auch gleich im Rahmen von "Vorwahltagen" zu nutzen. Statt sich die Wahlkarte per Post zusenden zu lassen, beantragt man die Wahlkarte gleich persönlich beim Gemeindeamt oder beim Magistrat und wählt sofort vor Ort.

Vom "Vorwahltag" für die Nationalratswahl 2024 kann man ab sofort Gebrauch machen. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer Wahlkarte, die schriftlich bis zum Mittwoch vor dem Wahltag, also dem 25. September 2024, 24 Uhr, oder mündlich (persönliches Erscheinen) bis zum Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr, erfolgen kann. Die Wahlkarte kann auch digital über die App "Digitales Amt" beantragt werden, wofür die digitale Signatur "ID Austria" erforderlich ist.

"Durch die qualifizierte elektronische Signatur ist man quasi ausgewiesen, sodass hier im Regelfall eine nichteingeschriebene Zustellung der Wahlkarte erfolgt", erklärte Wenda. Neben dem "Digitalen Amt" gibt es weitere Plattformen, um online eine Wahlkarte zu beantragen, allerdings werden diese nicht vom Innenministerium bereitgestellt.

Sobald man über eine Wahlkarte verfügt, kann nur noch damit gewählt werden, unabhängig davon, ob man die Briefwahl oder die persönliche Stimmabgabe in einem Wahllokal bevorzugt. Wahlkartenbesitzerinnen und -besitzer, die erst am Wahltag ihre Stimme abgeben wollen, sollten sich über die Öffnungszeiten der Wahllokale informieren oder die Briefwahl so rechtzeitig durchführen, dass die Wahlkarte am 29. September noch – während der dortigen Öffnungszeiten – in einem Wahllokal oder bis spätestens 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde abgegeben werden kann.

Wer den Status seiner Wahlkarte überprüfen möchte, kann das im Rahmen der "Selbstauskunft" online über www.bmi.gv.at/selbstauskunft tun, Voraussetzung ist die "ID Austria". "Man darf sich das jedoch nicht wie ein echtes Tracking vorstellen. Man bekommt aber allgemeine Informationen wie ‚Die Wahlkarte wurde von der Behörde ausgestellt‘ oder ‚Die Wahlkarte ist zur Behörde zurückgekehrt‘", sagte Wenda.

Die Auszählung: Wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?

Bei der Europawahl wurde erstmals ein Großteil der Briefwahlstimmen bereits am Wahltag in den örtlichen Wahlbehörden ausgewertet. "Das wird auch bei der Nationalratswahl der Fall sein", betonte Wenda. Allerdings ist die Wahlkartenlogistik bei Nationalratswahlen komplizierter als bei Europawahlen: "Das Zurückführen der Stimmzettel zu den jeweiligen Regionalwahlkreisen ist essenziell, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Daher gibt es insgesamt drei Auszählungstage: den Sonntag, den Wahltag, an dem der Großteil der Briefwahlstimmen ausgewertet wird; den Montag nach dem Wahltag, an dem in den Bezirkswahlbehörden weitere Briefwahlstimmen ausgewertet werden; und den Donnerstag nach dem Wahltag, an dem die übrigen Wahlkarten von den Landeswahlbehörden ausgewertet werden", erklärte Wenda.

Diese drei Auszählungstermine gab es auch bei der Nationalratswahl 2019, jedoch wurden damals am Wahltag selbst keine Briefwahlstimmen ausgezählt. Da heuer ein Großteil der Briefwahlstimmen bereits am Wahltag ausgewertet wird, kann man am Sonntag mit einem deutlich genaueren Zwischenergebnis rechnen. Wann genau dieses vorläufige Ergebnis vorliegt, ist schwer zu sagen. "Den einzigen Erfahrungswert, den wir haben, ist die Europawahl. Damals hatten wir erst knapp vor 23 Uhr ein Ergebnis", sagte Wenda. Dieses erste Ergebnis konnte aufgrund europarechtlicher Vorgaben allerdings ohnehin erst ab 23 Uhr veröffentlicht werden.

Das größte Teamwork Österreichs

Am Wahlsonntag werden bis zu 100.000 Menschen in verschiedenen Funktionen im Einsatz sein: Beisitzerinnen und Beisitzer in Wahlbehörden, Vertrauenspersonen, Wahlzeuginnen und -zeugen, Hilfskräfte, Menschen, die sich um die Infrastruktur oder Sicherheit rund um die Wahl kümmern sowie Personen, die in den Verwaltungsbehörden tätig sind. "Es ist ein ganz großes Zusammenwirken und das wahrscheinlich größte öffentliche Ereignis in Österreich, bei dem die meisten Menschen an einem Tag an derselben Sache arbeiten", sagte Wenda.

Zur Person

Gregor Wenda ist Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres und Stellvertreter des Bundeswahlleiters. Der gebürtige Wiener schloss 2001 ein Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien ab und absolvierte 2009 ein postgraduales MBA-Studium in "Public Management" an der Universität Salzburg. 2003 begann er als Jurist im Bundesministerium für Inneres, zunächst in der Abteilung Legistik als Referent für Angelegenheiten des "Österreich-Konvents". Ab 2005 fungierte Wenda als stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Wahlangelegenheiten des Bundesministeriums für Inneres – seit 1. Mai 2023 ist Wenda Leiter der Abteilung.

Gregor Wenda informierte in einem APA-Interview über wichtige Themen der Nationalratswahl 2024.
Foto: ©  BMI/ Michael Dietrich
Gregor Wenda ist Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres und Stellvertreter des Bundeswahlleiters.
Foto: ©  BMI/ Michael Dietrich

Artikel Nr: 27241 vom Donnerstag, 12. September 2024, 16:05 Uhr
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