UKRAINE
Bleiberecht: Umfangreiche Hilfe für Geflüchtete
Mit der Verordnung zum temporären Schutz wird Flüchtlingen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch geholfen.
Am 4. März 2022 hat die EU beschlossen, die in der EU-Richtlinie 2001/55/EG normierten Bestimmungen auf Flüchtlinge aus der Ukraine anzuwenden. Konkret bedeutet das für Österreich: Nach einer Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates erhalten alle geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer vorübergehenden Schutz. Damit ist sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, geholfen wird.
Personengruppen
Dies betrifft vertriebene Staatsangehörige der Ukraine, ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die bereits vor dem 24. Februar 2022 in Österreich aufhältig waren, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine sowie Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, enge Verwandte im gleichen Haushalt).
Der vorübergehende Schutz, der den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung sicherstellt, gilt vorerst bis zum 3. März 2023. Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die sicher in ihr Heimatland zurückkehren können, wird die Einreise nach Österreich aus humanitären Gründen gewährt. Jene, die nicht sicher heimkehren können, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Asylverfahrens einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich zu stellen.
Darüber hinaus können Personen, die unmittelbar Unterstützung benötigen, die Grundversorgung des Bundes und der Länder in Anspruch nehmen. Derzeit werden allein in den Betreuungseinrichtungen des Bundes bereits über 600 Vertriebene aus der Ukraine betreut.
Bildung und Arbeitsmarkt
Wie in der Vergangenheit hilft Österreich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe vor Ort und im eigenen Land. Eine zentrale Anlaufstelle bilden mobile ServicePoints, die in allen Bundesländern implementiert werden. Das Erstberatungsangebot bündelt sämtliche relevante Informations- und Beratungsangebote für ukrainische Vertriebene (Arbeitsmarkt, Bildung, Aufenthalt) und dient als aktive Unterstützungsmaßnahme im Integrationsbereich. Beteiligt sind neben dem Innenministerium das Arbeits-, das Integrations- und das Bildungsministerium.
Darüber hinaus wurde im Bundeskanzleramt ein Stab ins Leben gerufen, der sämtliche Informationen zur langfristigen Integration von Ukrainern bündelt. Auch eine Hotline für zentrale Fragestellungen ukrainischer Flüchtlinge wurde eingerichtet. Beratungen werden neben Ukrainisch in Deutsch und Russisch angeboten. Die Hotline ist unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120 erreichbar.
Auch das Arbeitsmarktservice (AMS) hat ein umfangreiches Paket an Unterstützungsmaßnahmen geschnürt: Frauenspezifischen Angebote, ein Ausbau der Kompetenzchecks und arbeitsplatznahe Weiterbildungsmöglichkeiten sollen Ukraine-Vertriebenen unbürokratisch und zielgenau helfen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.